Als Pflanze und Nahrung bekanntKind darf nicht T. M. Waldmeister heißen

Was die meisten im Eisladen mit Freude erfüllt oder an Kindertage mit Brausepulver erinnert, wollen Eltern aus Bremen als Vornamen für ihren Sprössling: Waldmeister. Sie ziehen mit ihrem Anliegen bis vor Gericht. Doch das lehnt ab - aus einem einfachen Grund.
Eltern aus Bremen dürfen ihrem Sohn nicht den Vornamen Waldmeister geben. Das Hanseatische Oberlandesgericht lehnte im Beschwerdeverfahren den Antrag der Eltern ab, teilte die Behörde mit. Es könne kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründe, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgibt, entschied das Gericht. Waldmeister sei deshalb kein zulässiger Vorname. Die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung wird nicht zugelassen.
Die Eltern wollten ihrem am 12. Juli 2010 geborenen Sohn die Vornamen T. M. Waldmeister geben. "Die beiden ersten Namen waren ganz normal", sagte Gerichtssprecher Stephan Haberland. Das Standesamt lehnte die Beurkundung des dritten Namens ab. Das Wort Waldmeister werde im deutschen Raum nicht als Vorname, sondern vor allem als Pflanzenbezeichnung und als Bestandteil für Getränke und Speiseeis assoziiert. Das Kindeswohl könne dadurch gefährdet werden. Gegen die Ablehnung zogen die Eltern vor das Amtsgericht, das den Vornamen Waldmeister ebenfalls ablehnte.