Panorama

Vater unbekannt Kinder können DNA-Test nicht erzwingen

Die Abstammungsurkunde der Klägerin.

Die Abstammungsurkunde der Klägerin.

(Foto: dpa)

Eine Frau will den hochbetagten Mann, den sie für ihren Vater hält, zu einem Gentest zwingen. Bis vor das Bundesverfassungsgericht zieht sie dafür. Doch die Richter folgen ihrem Wunsch nicht.

Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht zu einem Gentest zwingen. Die Klärung der Abstammung ist weiterhin nur innerhalb einer Familie gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater möglich, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden hat. Damit scheiterte eine 66-jährige Frau, die ihren mutmaßlichen, mittlerweile 89 Jahre alten Vater zu einem DNA-Test zwingen wollte.

Dem Recht, die eigene Abstammung zu kennen, ständen die Grundrechte der anderen von einer Klärung Betroffenen entgegen, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung. Diese würden erheblich belastet. Die Frau hatte eine sogenannte rechtsfolgenlose Abstammungsklärung angestrebt.

Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist zwar vom Grundgesetz verbürgt. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch von 2008 sieht dies jedoch nur zwischen Kindern und deren rechtlichen Vätern vor, also innerhalb von Familien und bei Männern, die die Vaterschaft für ein Kind anerkannt haben.

Biologische Erzeuger außerhalb einer Familie werden im Gesetz nicht genannt und können deshalb auch nicht zu einem DNA-Test gezwungen werden. Diese Gesetzeslücke wollte die Klägerin in Karlsruhe schließen lassen und scheiterte damit nun.

Nach Auffassung der Richter ist die enge Begrenzung des Anspruchs mit dem Grundgesetz vereinbar. Denn eigentlich haben Betroffene auch noch die Möglichkeit, über eine Vaterschaftsklage die Wahrheit ans Licht zu bringen. Anders als bei der Abstammungsklärung hat das Ergebnis hier zwangsläufig rechtliche Folgen, zum Beispiel für das Sorgerecht. Der Klägerin steht dieser Weg nicht mehr offen, weil ein Gericht eine solche Klage vor Jahrzehnten rechtskräftig abgewiesen hatte.

Quelle: ntv.de, sba/AFP/dpa

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