Panorama

Keine dreidimensionale Marke Lego darf nachgemacht werden

Lego muss sich der Konkurrenz stellen.

Lego muss sich der Konkurrenz stellen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der beliebte Legobaustein darf auch von anderen Herstellern nachgeahmt werden, der Spielwarenhersteller Lego hat seinen rechtlichen Schutz in Deutschland endgültig eingebüßt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Löschung des Legosteins als Marke gebilligt. Seit 1996 war der rechteckige Spielbaustein als sogenannte dreidimensionale Marke eingetragen - zu Unrecht, befand das Karlsruher Gericht.

Denn der Baustein mit den typischen Klemmnoppen auf der Oberseite ist laut BGH allein nach technischen Erfordernissen aufgebaut. Über sonstige gestalterische Besonderheiten, die eine Eintragung als Marke rechtfertigten, verfügt er dem Gericht zufolge nicht. Der Markenschutz des Firmennamens Lego ist davon nicht betroffen. Seit Mitte der 90er Jahre können in Deutschland nicht nur Namen oder Zeichen, sondern auch dreidimensionale Gegenstände als Marke geschützt werden.

Damit hat Lego erneut eine Niederlage beim BGH erlitten. Ende 2004 hatte das Gericht einen wettbewerbsrechtlichen Schutz des Bausteins gegen Nachahmer verneint - nach rund als 50 Jahren ungehinderter Marktpräsenz. Seither sind nach Auskunft einer Lego-Sprecherin Konkurrenzprodukte auf dem Markt.

Quelle: ntv.de, dpa

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