Panorama

"Sie wollte es auch"Marco W. auf höchster Ebene

26.06.2007, 10:26 Uhr

Außenminister Steinmeier hat mit seinem türkischen Kollegen Gül über den Fall des in Antalya inhaftierten Jugendlichen aus Uelzen. Er habe auf die besondere Bedeutung des Falls hingewiesen.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier will eine schnelle Rückkehr des in der Türkei inhaftieren Schülers Marco nach Deutschland erreichen. Nach Gesprächen mit seinem türkischen Amtskollegen Abdullah Gül und dem Chefunterhändler bei den EU- Verhandlungen, Ali Babacan, sagte Steinmeier in Brüssel: "Worum es geht in den Gesprächen, ist die notwendige Aufmerksamkeit aller türkischen Stellen auf diesen Fall zu richten, und mitzuhelfen, dass eine Lösung gefunden werden kann, damit der Jugendliche baldmöglichst wieder bei seinen Eltern in Deutschland sein kann." Der Jugendliche sitzt seit zehn Wochen in Antalya hinter Gittern, weil er eine 13- jährige Britin sexuell missbraucht haben soll.

Babacan sprach davon, dass dies "ein sehr unangenehmer Fall ist". Die Regierung in Ankara könne und wolle sich nicht in ein Rechtsverfahren einmischen. Die Staatsanwaltschaft von Antalya habe zugesichert, dass der Schüler mit seiner Familie zusammenkommen könne. Es solle alles getan werden, damit es zu einer fairen Verhandlung komme. Nach einer ersten Anhörung am 8. Juni sei eine zweite Anhörung am 6. Juli angesetzt.

Steinmeier sagte, er habe in der Nacht zum Dienstag ausführlich mit Gül gesprochen. Am Rande der EU-Türkei-Beitrittsverhandlungen in Brüssel habe er dann das Gespräch mit Babacan gehabt, der den Rang eines Staatsministers habe. Er habe auf die schwierige familiäre Situation des Jugendlichen hingewiesen und den wegen der Haft unterbrochenen Schulbesuch. Zudem habe er mit Gül "humanitäre Aspekte des Falles erörtert". Der Berliner Außenamtschef fügte hinzu: "Eines ist klarzustellen: Wir respektieren die Unabhängigkeit der türkischen Justiz."

"Zu früh gekommen"

Er hoffe, sagte Marco W. in einem Interview der türkischen Zeitung "Hürriyet", dass die Wahrheit ans Licht komme und das Verfahren gegen ihn eingestellt werde. Er würde sich wünschen, dass die 13-jährige Engländerin die Wahrheit erzähle und die Anzeige zurückgezogen werde.

Nach seinen Angaben ging die Initiative von dem Mädchen aus. Die Engländerin habe ihn nachts in ihr Hotelzimmer gerufen. "Sie hat mich zuerst geküsst", sagte Marco. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen, obwohl beide dies gewollt hätten. Das Mädchen habe ihm die Unterhose runtergezogen, ihn angefasst. "Da bin ich zu früh gekommen", so Marco. Als er das Zimmer verlassen habe, habe sie ihn böse angesehen. "Sie hat mehr von mir erwartet." Das Mädchen habe sich ihm gegenüber als 15-Jährige ausgegeben, beteuerte der 17-Jährige. Er habe "einen Schock bekommen", als er später erfahren habe, dass sie erst 13 sei. "Wenn ich das gewusst hätte, wäre es ganz sicher nicht so weit gekommen."

Die türkischen Ermittler gehen hingegen davon aus, dass Marco das Mädchen bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen hat.

"Pommes und Steak" wären nicht schlecht

In dem Interview äußerte sich Marco auch über die Haftbedingungen; er könne sich über schlechte Behandlung im Gefängnis von Antalya nicht beklagen. Es fielen keine bösen Worte, er habe keinerlei Schläge oder Misshandlungen erlebt, sagte er. Auch das Essen sei gut. Allerdings wäre es nicht schlecht, wenn es auch einmal "Pommes und Steak" geben würde, sagte der Schüler.

Auch bei seinen Eltern, die er einmal die Woche sehen könne, habe er sich nicht über die Haftbedingungen beschwert. Allerdings habe er ihnen erzählt, wie schwierig es sei, mit so vielen Leuten einen Saal, eine Dusche und eine Toilette zu teilen, sagte er dem Blatt. Gut sei, dass es einen Innenhof gebe, der von morgens sieben bis abends acht Uhr geöffnet sei. Allerdings sei es in Antalya im Moment so heiß, dass man keine Lust habe hinauszugehen. Sie könnten aber duschen, wann immer sie wollten. Eine angebotene Verlegung in ein neues Gefängnis habe er abgelehnt. Im jetzigen Gefängnissaal habe er Freundschaften geschlossen. "Es gibt keinen anderen Deutschen, aber einen aus dem Kosovo, der Deutsch kann."

Die Politik schaltet sich ein

Mehrere deutsche Spitzenpolitiker hatten die Freilassung des 17-Jährigen gefordert. Nach Ansicht des Anwaltvereins sollte die Bundesregierung darauf hinarbeiten, dass der Fall in die Zuständigkeit der deutschen Justiz übergeht. In der "Frankfurter Rundschau" sagte der Strafrechtler Ulrich Sommer, es sei anzustreben, "dass die für Marco zuständige deutsche Staatsanwaltschaft die Ermittlungen an sich zieht und den Fall hier verhandelt". Die Türken könnten dann gebeten werden, ihr Verfahren einzustellen. Sollte sich ein Urteil in der Türkei dennoch nicht verhindern lassen, könne sich die Regierung auch danach noch um die Überstellung Marcos bemühen, sagte Sommer.

Dagegen warnte die SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün bei n-tv, je mehr Druck auf die türkische Justiz ausgeübt werde, desto mehr beharre sie auf ihre Unabhängigkeit: "Druck ist immer ein schlechtes Mittel, wenn man etwas haben möchte, was nicht unbedingt den Regeln des Landes entspricht." Andererseits müsse man auch der Türkei klar und deutlich sagen, "dass eine Unverhältnismäßigkeit der Mittel im Moment vorherrscht". Akgün gab auch zu bedenken: "Frauenverbände in der Türkei haben durchgesetzt, dass da Null Toleranz ausgeübt wird, um auch Zwangsheirat vorzubeugen. Nun ist es natürlich so, dass, wenn Richter bei einem Ausländer andere Maßstäbe anlegen, dass im Land dann die Leute Sturm laufen."

Bundesweite Spendenaktion

Unterdessen sind in einer bundesweiten Spendenaktion 10.000 Euro zusammengekommen, mit denen der Rechtsanwalt für Marco W. bezahlt werden kann. "Wir haben das erste Geld, die Familie muss sich erst einmal keine Sorgen mehr machen", sagte der Sprecher der Spendenaktion, Patrick Friede.

Der 17-Jährige könnte mit bis zu acht Jahren Haft bestraft werden. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums kann der Schüler im Falle einer Verurteilung seine Strafe nicht in Deutschland absitzen. Nach deutschem Recht seien die Vorwürfe, soweit sie bislang bekannt seien, nicht strafbar, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Eine abschließende Bewertung des Falles sei allerdings Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Eine solche könne aber erst erfolgen, wenn der Sachverhalt vollständig aufgeklärt sei.