Panorama

Gericht kippt Verbot von Tanzbars Mumbai darf wieder tanzen

Den Behörden sind die Tanzbars ein Dorn im Auge (Archivbild von 2005).

Den Behörden sind die Tanzbars ein Dorn im Auge (Archivbild von 2005).

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Seit acht Jahren sind Tanzbars im indischen Bundesstaat Maharashtra verboten. Sie seien Lasterhöhlen, hieß es damals zur Begründung. Der Oberste Gerichtshof kippt nun das Verbot - aus einem überraschenden Grund.

Indiens Oberster Gerichtshof hat ein Verbot von Tanzbars im Bundesstaat Maharashtra und in dessen Hauptstadt Mumbai für ungültig erklärt. Diese waren 2005 mit der Begründung verboten worden, die Lokale förderten die Prostitution und hätten einen schlechten Einfluss auf junge Menschen.

Die Richter hätten geurteilt, das Verbot stehe im Widerspruch zum verfassungsmäßigen Recht auf Arbeit, sagte ein Anwalt der Barbesitzer. Neben den Barbesitzern hatten aber auch einige Nichtregierungsorganisationen das Verbot als überzogen angeprangert.

Tanz im Bollywood-Stil

Die Gewerkschaft der Tänzerinnen erklärte sogar, durch das Verbot würden viele Tänzerinnen in die Prostitution gezwungen. In den Bars tanzen Frauen im Stile der Bollywood-Filme und bekommen dafür Geldscheine zugesteckt. In den legalen Bars konnten sie deutlich mehr verdienen als in den nach dem Verbot auftauchenden illegalen Spelunken.

Die Entscheidung sei eine große Erleichterung für Tausende von Frauen, sagte Manjit Singh Sethi von der Vereinigung der Barbesitzer in Mumbai. "Sie können wieder arbeiten und ihre Familien unterstützen." Mit dem Verbot verloren etwa 75.000 Tänzerinnen und weitere 100.000 Mitarbeiter der Tanzlokale ihre Arbeit. Vor 2005 hatte es etwa 1500 solcher Bars in Maharashtra gegeben.

In Mumbai, der früher unter dem Namen Bombay bekannten Finanz- und Filmmetropole Indiens, sorgen seit einigen Jahren strenge Sittenregeln für Diskussionsstoff. So ordnete die Polizei frühe Sperrstunden für Nachtclubs und höhere Altersgrenzen für den Bierausschank ein.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen