Panorama
Ältere Bademoden wären möglicherweise eine Lösung.
Ältere Bademoden wären möglicherweise eine Lösung.(Foto: picture alliance / dpa)

Kölner Gericht weist Eilantrag ab: Muslim muss mit baden gehen

Beim Schwimmunterricht lässt es sich nicht vermeiden, dass Jungen ihre Mitschülerinnen im Badeanzug sehen. Dies sei nicht mit ihren Glaubensgrundsätzen vereinbar, argumentiert eine muslimische Familie vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Richter weisen den Eilantrag zurück.

Ein muslimischer Schüler muss einem Gerichtsbeschlusszufolge am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen. DasVerwaltungsgericht Köln wies einen Eilantrag zurück, mit dem die Eltern eines zwölfjährigen Jungen dessen Befreiung vom Schwimmunterricht der siebten Klasse erreichen wollten.Gegen den Kölner Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münstermöglich.

Die Eltern hatten in dem Verfahren vergeblich geltendgemacht, während des gemeinsamen Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen seiihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnenanzusehen. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nichtvereinbar.

Das Gericht verwies hingegen darauf, dass der Schüler durchdie Teilnahme am Schwimmunterricht keinen größeren Konflikten ausgesetzt seials im Alltag innerhalb und außerhalb der Schule - dort begegne er ebenfallsMädchen und Frauen, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien. Auch sei dieSchule verpflichtet, durch getrennte Umkleidemöglichkeiten, die konkreteAusgestaltung des Schwimmunterrichts und die pädagogische Einflussnahme auf dieMitschüler Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit zu vermeiden.

Quelle: n-tv.de