Richter kippt XXL-Verbot New York behält Riesenbecher
11.03.2013, 21:27 Uhr
Große Becher für zuckerhaltige Getränke sollten eigentlich in New York verboten werden - bis ein Richter Einspruch erhob.
(Foto: AP/dpa)
Die New Yorker dürfen weiterhin dickmachende Getränke aus Riesenbechern trinken. Eigentlich sollten solche Behältnisse auf Anordnung vom New Yorker Bürgermeister Bloomberg ab Dienstag verboten sein – doch ein Richter fährt Bloomberg in die Parade.
Wenige Stunden vor dem Start hat ein Richter das geplante Verbot übergroßer Becher mit gesüßten Getränken in New York gestoppt. Die neuen Regelungen dürften nicht in Kraft treten, entschied ein Richter am Obersten Gerichtshof des Bundesstaats New York. Die Regelungen seien "überfrachtet mit willkürlichen und unberechenbaren Konsequenzen", hieß es zur Begründung. So sei es beispielsweise nicht gerecht, dass das Verbot nur für bestimmte Getränke gelte und auch nur für bestimmte Verkaufsorte, zum Beispiel Fast-Food-Läden oder Kinos. Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Händler-Verbänden und Getränkeherstellern.
Bürgermeister Michael Bloomberg kündigte per Kurznachrichtendienst Twitter an, so bald wie möglich Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen. "Wir sind zuversichtlich, dass die Regelung schlussendlich in Kraft treten können wird." Das Verbot der Riesenbecher gilt als eines der Prestige-Projekte des scheidenden Bürgermeisters. Es soll die weit verbreitete und stetig ansteigende Fettleibigkeit der US-Amerikaner bekämpfen. Nach Angaben des New Yorker Rathauses sterben allein in der Millionenmetropole jedes Jahr rund 5000 Menschen an den Folgen von Fettleibigkeit.
Ursprünglich sollte in der Nacht zum Dienstag um 0 Uhr ein Gesetz wirksam werden, das Becher mit gesüßten Getränken von Cola bis Kaffee nur noch bis zu einer Größe von etwa 470 Milliliter erlaubt. Händler-Verbände und Getränkehersteller waren jedoch schon seit Monaten Sturm gegen das neuartige Verbot gelaufen, während aus der Bevölkerung relativ wenig Kritik kam. Auch Ärzte hatten die Regelungen unterstützt, sie allerdings als nicht ausreichend bemängelt. Cola mit Süßstoff, Fruchtsaft und auch Bier sollten von dem Verbot ausgenommen bleiben.
Quelle: ntv.de, dpa