Panorama

Hartz-IV-Empfängerin darf nicht klagenProzess um 20 Cent nicht möglich

12.07.2012, 14:12 Uhr
imageHier kommt der Autor hin
35vo0708-jpg5264073705526365119
Kein Grund zur Klage (Foto: dpa)

Allein wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei der Auszahlung von Hartz IV dürfen Arbeitslose nicht vor Gericht ziehen. Das Bundessozialgericht in Kassel weist die Klage einer Frau aus Mühlhausen in Thüringen als unbegründet zurück.

Bei 20-Cent-Rundungsfehlern

von Jobcentern bei der Berechnung von Hartz IV können Arbeitslose nicht vor Gericht

ziehen. Das Bundessozialgericht in Kassel wies die Klage einer Frau aus Mühlhausen

in Thüringen als unzulässig zurück. Die Frau hatte monatlich 20 Cent mehr an Hartz-IV-Leistung

gefordert, weil der Satz zwar richtig berechnet, aber nicht auf einen vollen Euro-Betrag

aufgerundet worden war. Der 14. Senat sprach ihr ein Rechtsschutzbedürfnis

wegen dieser Rundungsdifferenz ab.

Ein Gerichtssprecher sagte,

es gebe Fälle, die seien vom Wert so gering einzuschätzen, dass das Rechtsschutzbedürfnis

fehle. Die Vorinstanzen hatten noch zugunsten der Frau entschieden, diese Urteile

hoben die höchsten deutschen Sozialrichter jetzt auf.

Bis 2011 mussten die Ämter

eigentlich immer auf volle Beträge aufrunden (ab 50 Cent) oder abrunden (bis 49

Cent). Der Frau waren 2007 aber 624,80 Euro bewilligt worden: 376,50 Euro zum Lebensunterhalt

und 248,30 Euro als Kosten der Unterkunft. Sie wollte erreichen, dass die beiden

Einzelbeträge gerundet werden. Damit hätte sie 625 Euro bekommen. Nach Angaben des

Anwalts der Frau verzichteten Jobcenter oftmals darauf, weil die Software das nicht

leisten könne.

Rundungsregelungen geändert

Das Gericht folgte dennoch

den Argumenten des Jobcenters des Unstrut-Hainich-Kreises. Dessen Vertreter sagte,

es gehe nicht um eine Kürzung der Leistung. Es gebe kein Rechtsschutzbedürfnis,

da auch der Staat Beträge bis 49 Cent bagatellisiere, indem sie abgerundet würden.

Der Anwalt der Frau, der nach eigenen Angaben mehrere hundert Verfahren zur Rundungsproblematik

betreut, argumentierte hingegen, der Bürger habe einen Anspruch auf einen rechtskonformen

Verwaltungsbescheid.

Im vergangenen Jahr wurde

die Rundungsregelung geändert. Seitdem muss das Geld auf den Cent genau ausgezahlt

werden.

Quelle: ntv.de, dpa