Hartz-IV-Empfängerin darf nicht klagenProzess um 20 Cent nicht möglich

Allein wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei der Auszahlung von Hartz IV dürfen Arbeitslose nicht vor Gericht ziehen. Das Bundessozialgericht in Kassel weist die Klage einer Frau aus Mühlhausen in Thüringen als unbegründet zurück.
Bei 20-Cent-Rundungsfehlern
von Jobcentern bei der Berechnung von Hartz IV können Arbeitslose nicht vor Gericht
ziehen. Das Bundessozialgericht in Kassel wies die Klage einer Frau aus Mühlhausen
in Thüringen als unzulässig zurück. Die Frau hatte monatlich 20 Cent mehr an Hartz-IV-Leistung
gefordert, weil der Satz zwar richtig berechnet, aber nicht auf einen vollen Euro-Betrag
aufgerundet worden war. Der 14. Senat sprach ihr ein Rechtsschutzbedürfnis
wegen dieser Rundungsdifferenz ab.
Ein Gerichtssprecher sagte,
es gebe Fälle, die seien vom Wert so gering einzuschätzen, dass das Rechtsschutzbedürfnis
fehle. Die Vorinstanzen hatten noch zugunsten der Frau entschieden, diese Urteile
hoben die höchsten deutschen Sozialrichter jetzt auf.
Bis 2011 mussten die Ämter
eigentlich immer auf volle Beträge aufrunden (ab 50 Cent) oder abrunden (bis 49
Cent). Der Frau waren 2007 aber 624,80 Euro bewilligt worden: 376,50 Euro zum Lebensunterhalt
und 248,30 Euro als Kosten der Unterkunft. Sie wollte erreichen, dass die beiden
Einzelbeträge gerundet werden. Damit hätte sie 625 Euro bekommen. Nach Angaben des
Anwalts der Frau verzichteten Jobcenter oftmals darauf, weil die Software das nicht
leisten könne.
Rundungsregelungen geändert
Das Gericht folgte dennoch
den Argumenten des Jobcenters des Unstrut-Hainich-Kreises. Dessen Vertreter sagte,
es gehe nicht um eine Kürzung der Leistung. Es gebe kein Rechtsschutzbedürfnis,
da auch der Staat Beträge bis 49 Cent bagatellisiere, indem sie abgerundet würden.
Der Anwalt der Frau, der nach eigenen Angaben mehrere hundert Verfahren zur Rundungsproblematik
betreut, argumentierte hingegen, der Bürger habe einen Anspruch auf einen rechtskonformen
Verwaltungsbescheid.
Im vergangenen Jahr wurde
die Rundungsregelung geändert. Seitdem muss das Geld auf den Cent genau ausgezahlt
werden.