Panorama

Mord an der Tochter Eltern müssen lebenslang in Haft

Vor Gericht hatten die Eltern der 19-jährigen Lareeb Khan den Mord gestanden.

Vor Gericht hatten die Eltern der 19-jährigen Lareeb Khan den Mord gestanden.

(Foto: dpa)

Ein Vater erwürgt seine 19-jährige Tochter, nachdem er von ihrer heimlichen Beziehung zu einem älteren Mann erfahren hat. Die Mutter schaut zu. Vor dem Landgericht in Darmstadt fällt kaum ein Jahr nach der Tat ein klares Urteil.

Die Eltern der 19 Jahre alten Lareeb Khan sind zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt sprach den 52 Jahre alten Vater und die 41-jährige Mutter schuldig, ihre Tochter getötet zu haben. Am 28. Januar war die Berufsschülerin von ihrem Vater erwürgt worden - wohl deshalb, weil deren sexuelle Beziehung mit einem mehrere Jahre älteren Studenten ans Licht gekommen war. Beide haben die Tat bereits gestanden. Die Mutter wurde einer Gerichtssprecherin zufolge als Mittäterin verurteilt, weil sie beim Todeskampf ihrer Tochter tatenlos zugesehen hatte.

Der Vater des Opfers.

Der Vater des Opfers.

(Foto: dpa)

Die Familie stammt aus Pakistan und gehört zur muslimischen Ahmadiyya-Gemeinde - ebenso wie auch der Freund der Tochter. Einverstanden waren die Eltern dennoch nicht mit der Beziehung, denn sie war zuvor nicht von ihnen abgesegnet worden. Über eine SMS auf dem Handy der 19-Jährigen hatte die Mutter von der unerlaubten Liebe erfahren. Vor Gericht schilderte die Schwester der jungen Frau ein Martyrium, das dem Geständnis gefolgt sei. Auch von Schlägen ist die Rede.

Kurz vor ihrem Tod hatte sich Lareeb wohl auch an die Ahmadiyya-Gemeinde gewandt und um Hilfe gebeten. Doch auch dort verurteilte man ihre Beziehung. Als schließlich durch einen unglücklichen Zufall herauskam, dass gegen die 19-Jährige eine Anzeige wegen des Diebstahls von Kondomen vorlag, rastete der Vater nach Ansicht der Richter endgültig aus.

Vater handelte vorsätzlich

Umstritten war während des Prozesses vor allem die Frage, ob der Vater vorsätzlich gehandelt hat. Denn Stunden bevor er seine Tochter tötete, hatte er die Kamera im Fahrstuhl des Hauses abgeklebt. Nach dem Mord hatten er und seine Frau die Leiche mit dem Aufzug nach unten gebracht und an einem Grillplatz abgelegt. Die Verteidigung hatte hingegen argumentiert, der Vater habe im Affekt gehandelt, nachdem Lareeb die Hand im Streit gegen ihn erhoben habe.

Sie hatte auf Totschlag plädiert, forderte aber kein konkretes Strafmaß. Mit dem Urteil über lebenslange Haft wegen Mordes entsprachen die Darmstädter Richter jedoch weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zusätzlich eine besondere Schwere der Schuld feststellen lassen wollte.

Quelle: ntv.de, jug/AFP

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