Enkelin jahrelang missbrauchtRentner muss nicht ins Gefängnis

Es ist eine banale Weisheit im Rechtssystem: Wer gesteht, hat grundsätzlich bessere Karten in einem Gerichtsverfahren. Davon profitiert nun auch ein Großvater aus Baden-Württemberg, der sich über Jahre an seiner Enkelin vergangen hat.
Weil er seine Enkelin über Jahre schwer sexuell missbraucht hat, ist ein Rentner aus Baden-Württemberg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. "Ich kann nur um Verzeihung bitten", sagte der 70-Jährige vor dem Landgericht Ellwangen. Er hatte zuvor gestanden, sich zwischen 2003 und 2011 an seiner anfangs etwa acht Jahre alten Enkelin vergangen sowie ein weiteres Mädchen angefasst zu haben.
Das Gericht wertete das Geständnis als strafmildernd, zudem sei der Angeklagte nicht vorbestraft. Mit dem Urteil ist die Weisung verbunden, dass der Mann künftig keine Kinder unter 14 Jahren ohne Erziehungsberechtigte in seine Wohnung lassen darf. Ans Licht gekommen waren die Taten, nachdem der Mann 2011 beim Missbrauch eines Nachbarkindes beobachtet und angezeigt wurde.