Sohn hat fast 1000 Fehltage Richter verurteilt Mutter
23.08.2013, 06:48 UhrWenn Kinder die Schule schwänzen, gelten sie als missraten und werden inzwischen auch schon mal von der Polizei in den Unterricht gebracht. Nun rücken aber auch die Eltern zunehmend in den Fokus, die es nicht schaffen, ihre Kinder zur Schule zu schicken. In Berlin steht eine Mutter deshalb vor Gericht.
Eine Mutter, deren Sohn von September 2003 bis Januar 2012 fast 1000 Schultage geschwänzt hatte, ist in Berlin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. "Sie hätten einen feinen Jungen haben können, das haben Sie ihm verbaut", sagte eine Richterin vom Berliner Amtsgericht beim Schuldspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.
Der 43-Jährigen wird Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen. Ihr inzwischen 17-jähriger Sohn soll unter anderem ein Schuljahr lang fast komplett gefehlt haben. Der Anklage nach hat der Junge daher keine Allgemeinbildung und sein Sozialverhalten sei nur gering ausgeprägt. Kenntnisse in Deutsch und Mathematik seien rudimentär, oder anders ausgedrückt: Der Teenager kann kaum lesen und schreiben.
Schon im ersten Schuljahr wurden 95 Fehltage vermerkt. In der sechsten Klasse erschien der Junge den Ermittlungen nach nur 16 Tage. In Rheinland-Pfalz und nach dem Umzug nach Berlin ergingen wiederholt Bußgeldbescheide gegen die Mutter. Die fünffache Mutter und Analphabetin hatte im Prozess geschwiegen.
In Deutschland herrscht seit 1919 Schulpflicht. Sie dauert in der Regel neun Jahre, in einigen Bundesländern jedoch auch zehn. Sie muss bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten umgesetzt werden. Das Entziehen eines Kindes von der Schulpflicht kann mit hohen Bußgeldern oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Kind kann nur dann von der Schulpflicht befreit werden, wenn ihm Bildungs- und Schulunfähigkeit attestiert wird. Das betrifft unter Umständen schwerstbehinderte Kinder.
Quelle: ntv.de, sba/dpa