Panorama

EU schützt Produktbezeichnung Sangría ist nicht gleich Sangría

Sangría ist ein typisches Party-Getränk.

Sangría ist ein typisches Party-Getränk.

(Foto: picture alliance / dpa)

Damit ein Sekt Champagner heißen darf, muss er schon aus der französischen Champagne kommen. Jetzt gibt's die Sonderbehandlung auch für ein Getränk, dass man bislang vor allem im Tetrapack an der Tanke oder im Eimer am Ballermann erstand.

Ein Getränk darf in Zukunft nur noch unter der Bezeichnung "Sangría" verkauft werden, wenn es in Spanien oder Portugal hergestellt worden ist. Dies sieht eine EU-Regelung vor, die vom Europaparlament verabschiedet wurde. Wie ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, müssen die Hersteller in anderen EU-Ländern künftig die Bezeichnung "aromatisiertes Wein-Mischgetränk" verwenden.

Sie dürfen "Sangría" demnach nur als zusätzlichen Hinweis verwenden und müssen auf dem Etikett angeben, in welchem Land das Getränk hergestellt wurde. Die Regelung soll nach einer einjährigen Übergangszeit in Kraft treten.

"Niemand wird in der EU daran gehindert, solche Getränke herzustellen", sagte der EU-Abgeordnete Andrés Perelló der spanischen Nachrichtenagentur Efe. "Aber mit der Neuregelung erhält eine traditionelle Branche in Spanien und Portugal einen besonderen rechtlichen Schutz."

Sangría ist ein Bowle-ähnliches Getränk, das aus Rotwein, Fruchtstücken und -saft hergestellt und dem oft auch Weinbrand beigemischt wird.

Quelle: ntv.de, ame/dpa

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