Vorsicht am Geldautomaten "Skimming"-Betrüger packt aus
03.12.2013, 20:19 Uhr
"Ein Stück Blech und ein Stück Papier". Ist das Ausspähen der Bankdaten tatsächlich so leicht?
(Foto: dpa)
Der Schaden ist hoch, die Hintermänner bleiben im Dunkeln: Beim Betrug mit gefälschten Geldkarten werden oft nur diejenigen erwischt, die Geldautomaten manipulieren. Einer wurde jetzt in Baden-Baden verurteilt, zwei weitere stehen in Karlsruhe vor Gericht.
"Ich habe das noch nie gesehen, wusste nicht, was das ist. Er hat gesagt, das ist ganz ungefährlich, das ist ein Stück Blech und ein Stück Plastik, da passiert dir nichts." So beschreibt ein Angeklagter seinen Kontakt mit der Person, die ihm Zugang zu Technik für das Ausspähen der Kartendaten gezeigt habe. Über das Internet sei er auf die Person gestoßen.
"Skimming" nennt man diese Methode, bei der Kartendaten ausgelesen und daraufhin gefälscht werden. Eine Mini-Kamera zeichnet die Bankkunden zudem bei der Eingabe ihrer PIN auf. Der Angeklagte ist der ältere von den zwei Brüdern, über deren Schuld das Landgericht Karlsruhe derzeit verhandelt. Geldautomaten in vier Bundesländern habe er manipuliert. Ein Bekannter habe ihm dann gezeigt, wie er die Technik zum Ausspähen von Kartendaten an den Geldautomaten habe anbringen sollen, sagte der 32-Jährige.
Diebe teilen sich Arbeit häufig auf
Er und sein Bruder waren im April in Karlsruhe festgenommen worden. Dank ihrer Vorarbeit konnten die Komplizen insgesamt 146.000 Euro in Nord- und Südamerika sowie in Asien erbeuten. Davon hätten die Brüder fast nichts bekommen. Er selbst habe über den ganzen Zeitraum etwa 5000 Euro erhalten, sagte der 32-Jährige. "Ich habe niemals gewusst, welche Beträge abgebucht wurden und wie das Geld aufgeteilt wurde."
Sein jüngerer Bruder sagte: "Ich hatte keine Ahnung, um was es da geht." Wenn sein Bruder "etwas zu erledigen gehabt" habe, habe er im Auto auf ihn gewartet. Das Gericht hat für den Prozess noch fünf weitere Verhandlungstage bis zum 10. Januar angesetzt.
Die Staatsanwältin Ilona Finger spricht von einem arbeitsteiligen Vorgehen: "Die Beteiligten führten ihre Taten in wechselnder Besetzung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich aus." Die Anklageschrift listet 21 Taten auf, darunter in Heilbronn, Marktheidenfeld, Rüsselsheim und Landau.
Meistens haftet die Bank
In Baden-Baden verurteilte das Landgericht einen 33-Jährigen für fünf Jahre. Ihm wird vorgeworfen, Geldautomaten manipuliert und viele Bankkunden geschädigt zu haben. Es entstand ein Schaden von 370.000 Euro. Von der Beute wurde nur ein kleiner Teil gefunden.
Werden Bankkunden Opfer von "Skimming"-Betrügern, muss in der Regel die Bank den Schaden übernehmen. Erst wenn die Bank nachweisen kann, dass mit der Originalkarte und der Geheimzahl Geld abgehoben wurde, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2011 der Kunde in der Pflicht.
Quelle: ntv.de, apo/dpa