Bayern-Präsident verzichtet auf Schlusswort Staatsanwaltschaft will Hoeneß im Gefängnis sehen
13.03.2014, 10:21 Uhr
Uli Hoeneß wird wohl heute erfahren, ob er ins Gefängnis muss.
(Foto: dpa)
Noch heute soll das Urteil gegen den Präsidenten des FC Bayern München fallen. Der Staatsanwalt fordert Haft, die Verteidigung höchstens eine Bewährungsstrafe. Hoeneß selbst hat dazu nichts mehr zu sagen.
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Im Steuer-Prozess gegen Uli Hoeneß fordert die Anklage eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Das sagte Staatsanwalt Achim von Engel in seinem Plädoyer vor dem Landgericht München II. Das Urteil soll wohl am frühen Nachmittag fallen. "Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor", so von Engel. Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe. Der Prozess habe einen "gewaltigen medialen Wirbelsturm" ausgelöst, Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das aber nicht.
Fraglich ist in dem Prozess nicht, ob Hoeneß tatsächlich Steuern hinterzogen hat. Das hat er gestanden und er bestreitet auch nicht die Summe von 27,2 Millionen. Entscheidend ist die Frage, ob seine am 17. Januar 2013 gestellte Selbstanzeige wirksam ist. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet diese Anzeige als unvollständig. Sie entspreche nicht den Anforderungen der Vollständigkeit, sagte von Engel.
"Hoeneß hat geklingelt"
Und auch die aktuellen Zahlen seien nur Schätzwerte. "Eine Aufstellung, die rein inhaltlich den Anforderungen einer Selbstanzeige genügt, gibt es bis heute nicht." Auf Steuerhinterziehung können in Deutschland eigentlich nur bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden, es sei denn, es geht um einen besonders schweren Fall. Diesen scheint die Staatsanwaltschaft nun also anzunehmen.
Im seinem anschließenden Plädoyer wies Hanns Feigen, der Anwalt Uli Hoeneß', die Argumentation zurück. Er hält die Selbstanzeige für wirksam. Nicht der Staatsanwalt habe bei Hoeneß geklingelt, sondern "Hoeneß hat geklingelt, oder klingeln lassen". Auch falls das Gericht Hoeneß' Selbstanzeige für nicht wirksam halte, sei eine Bewährungsstrafe "tat- und schuldangemessen", sagte Anwalt Hanns Feigen. Die vorgelegte Selbstanzeige sei besser als ihr Ruf, auch wenn man darüber streiten könne, ob sie "gelungen" sei. Feigen beantragte, Hoeneß höchstens zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen und den Haftbefehl auszusetzen. Die Steuerschuld plus Zinsen müsste Hoeneß auch in diesem Fall bezahlen.
Revision ist möglich
Uli Hoeneß verzichtete auf das Schlusswort, das ihm als Angeklagten zusteht. Er sagte lediglich, er habe dem Vortrag seines Anwalts nichts hinzuzufügen.
In der Anklage war die Staatsanwaltschaft von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro. Die Verteidigung hat diese Steuerschulden anerkannt.
Der Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, betonte bei n-tv die Bedeutung des Urteils: "Heute wird vermutlich Rechtsgeschichte geschrieben. Es kommt alles zusammen: ein unheimlich prominenter Steuerhinterzieher, eine gigantische Höhe der Steuerhinterziehung und das schwierige Problem einer verunglückten Selbstanzeige." Eigentaler rechnet mit einer "deutlichen Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung".
Der Steuerrechtler Karsten Randt erklärte im Interview mit n-tv.de, warum die Selbstanzeige so wichtig ist: "Hätte Hoeneß die weitergehenden Unterlagen nicht vorgelegt, wäre dieses Volumen gar nicht bekannt geworden."
Beide Parteien, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, können in Revision gehen.
Quelle: ntv.de, mit dpa