Panorama

Mails, Anrufe und eine Vogelspinne Stalker erhält harte Strafe

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Immer wieder belästigt ein 36-Jähriger eine Bielefelderin. Hunderte Male ruft er sie an, sendet ihr SMS und bedroht sie. Jetzt greift die volle Härte der deutschen Justiz.

Wegen fortgesetzten Telefonterrors muss ein Stalker aus dem Raum Hannover für insgesamt 720 Tage in Ordnungshaft. Eine Beschwerde des 36-Jährigen gegen entsprechende Entscheidungen des Amtsgerichts Bielefeld wies das Oberlandesgericht Hamm zurück. Im Fall des hartnäckigen Stalkers hielt es das Gericht für geboten, den vorgebenen Rahmen der Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren nahezu gänzlich auszuschöpfen.

Der 36-Jährige hatte nach Gerichtsangaben wiederholt versucht, sich einer 44-jährigen Bielefelderin gegen deren Willen in ihrem Wohn- und Arbeitsbereich zu nähern. Außerdem rief er die Frau demnach binnen weniger Tage mehrere hundert Mal an und sandte ihr SMS beziehungsweise Emails, in denen er die Frau auch bedrohte. Daraufhin untersagte das Amtsgericht Bielefeld im Juni 2012 dem Mann, mit der 44-Jährigen in Kontakt zu treten und sich ihr und ihrer Wohnung auf weniger als 20 Meter zu nähern.

Der 36-Jährige ignorierte diese Verbote allerdings und kontaktierte die Bielefelderin erneut mit zahlreichen Anrufen und Emails. Zudem legte er ihr eine lebende Vogelspinne in den Briefkasten - in einem als Geschenk für ihren Sohn verpackten Päckchen. Wiederholte Ermahnungen der Polizei ließ der Stalker unbeachtet. Daraufhin verhängte das Amtsgericht im September 2012 zunächst 90 Tage und im Januar weitere 630 Tage Ordnungshaft gegen den Mann.

Diese Entscheidungen des Amtsgerichts seien nicht zu beanstanden, befand jetzt der Senat des Oberlandesgericht. Das Opfer leide sehr unter den ständigen Verstößen des Stalkers gegen die Auflagen und müsse Ängste aushalten, weil der Mann sich durch die bisherigen Schritte der Justiz nicht habe beeindrucken lassen.

Quelle: ntv.de, AFP

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