Panorama

Mann erschießt Radfahrer Täter muss für mehr als zwölf Jahre in Haft

Das 28-jährige Opfer war in der Nähe eines Badesees niedergeschossen worden, vor den Augen mehrerer Zeugen.

Das 28-jährige Opfer war in der Nähe eines Badesees niedergeschossen worden, vor den Augen mehrerer Zeugen.

(Foto: picture alliance / Daniel Bockwo)

Im vergangenen Sommer erschießt ein Mann am helllichten Tag in Hamburg einen Radfahrer. Das Opfer ist sein früherer Schwager. Er soll seine Schwester nach der Scheidung immer wieder belästigt und gestalkt haben. Das Landgericht hat nun ein Urteil gefällt.

Für die tödlichen Schüsse auf einen Radfahrer in Hamburg hat das Landgericht einen 34-Jährigen wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte habe seinen Ex-Schwager "quasi hingerichtet", sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Das sei die "absichtliche, zielgerichtete Tötung eines Menschen" gewesen. Die Mordmerkmale der Heimtücke oder der niedrigen Beweggründe seien aber nicht erfüllt. Das Opfer sei nicht arglos gewesen, weil der Angeklagte ihm vorher die Pistole im Hosenbund gezeigt habe.

Die Bluttat hatte am 5. Juni vergangenen Jahres Bestürzung ausgelöst. Der 28-Jährige war in der Nähe eines Badesees niedergeschossen worden, vor den Augen mehrerer Zeugen. Zum Prozessauftakt im Dezember hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Als Motiv nannte er Drohungen und Gewalttätigkeiten seines Ex-Schwagers. "Ich wollte meine Familie beschützen", hatte er erklärt. Die Richterin wies darauf hin, dass er mit den zehn Schüssen auch unbeteiligte Menschen gefährdet habe.

Der Tat vorausgegangen waren jahrelange Streitigkeiten zwischen den beiden Familien. Dabei ging es unter anderem um das Sorgerecht für die sechsjährige Tochter des Opfers. Sein Ex-Schwager habe seine Schwester auch nach der Scheidung immer wieder belästigt und gestalkt, hatte der Angeklagte ausgesagt. Zwischen den beiden Männern war es deswegen bereits zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Der Angeklagte war deshalb vorbestraft.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haftstrafe

An jenem Nachmittag habe der Angeklagte seinen Ex-Schwager zur Rede stellen wollen, erklärte die Richterin. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass er die Waffe bei sich hatte, um den 28-Jährigen zu töten. "Er wollte, dass er sein Verhalten ändert", sagte die Richterin. Das ergebe keinen Sinn, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits die Absicht gehabt hätte, ihn zu töten. Das Opfer habe die Waffe im Hosenbund gesehen und die Gefahr erkannt. "Das genaue Tatmotiv lässt sich nicht aufklären", sagte die Richterin.

Es gelte der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag eine lebenslange Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes gefordert. Die Nebenklage schloss sich an, während die Verteidigung beantragte, den 34-Jährigen wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu achteinhalb Jahren Haft zu verurteilen.

Quelle: ntv.de, jki/dpa

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