Bluttat in Kanzleien im Raum Düsseldorf Verdächtiger bleibt vorerst hinter Gittern
01.03.2014, 14:16 Uhr
In einer Pizzeria in Goch wurde der Tatverdächtige schließlich festgenommen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Motiv ist weiterhin unklar: Ein Mann tötet in zwei Anwaltsbüros in Düsseldorf und Erkrath zwei Frauen, verletzt mehrere Menschen und legt Feuer. Als er festgenommen wird, gesteht er die Taten. Jetzt erlässt der Richter einen Haftbefehl.
Der 48-jährige Mann, der am Freitag zwei Frauen in zwei Anwaltsbüros getötet haben soll, sitzt in Untersuchungshaft. Ein Richter in Düsseldorf hat einen Haftbefehl erlassen. Staatsanwalt Christoph Kumpa hat bereits angekündigt, dass sich der Mann unter anderem wegen Totschlags werde verantworten müssen.
Der Verdächtige soll am Freitag zunächst in einer Düsseldorfer Kanzlei eine Frau, vermutlich eine 54 Jahre alte Rechtsanwältin, getötet haben. Er verletzte zudem zwei Männer, einen von ihnen lebensgefährlich, und legte anschließend Feuer, so die Ermittler. Wegen des Brandes konnte die Tote zunächst nicht zweifelsfrei identifiziert werden.
Mann ist geständig
Im zehn Kilometer entfernten Vorort Erkrath stürmte der Verdächtige danach ebenfalls eine Anwaltskanzlei. Auch dort tötete er diesen Angaben zufolge eine 50-jährige Anwaltsgehilfin, verletzte einen 51-jährigen Mann lebensgefährlich und einen 64-Jährigen leicht. Der Zustand des Jüngeren gilt noch als sehr kritisch. Auch in Erkrath setzte der Täter das Büro in Flammen.
Der Verdächtige fuhr den Fahndern zufolge dann nach Goch am Niederrhein. Dort griff er mehrere Menschen in einer Pizzeria an und verletzte zwei junge Frauen, bevor er überwältigt und festgenommen werden konnte.
Schon kurze Zeit später teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit, dass der 48-Jährige Vater zweier Kinder die Taten gestanden habe. Das Motiv ist noch unklar. Es heißt, der Verdächtige habe einen Rechtsstreit geführt, in dem er von den Kanzleien beraten wurde. An diesem Sonntag wollen Polizei und Staatsanwaltschaft über den Stand der Ermittlungen berichten. Dann soll auch das Obduktionsergebnis vorliegen.
Quelle: ntv.de, asc/dpa