Panorama

Keine Rücksicht auf RauschVolle Strafe für Betrunkene

22.09.2006, 13:13 Uhr

Nach einem von Hamburg im Bundesrat vorgestellten Gesetzesantrag sollen betrunkene Täter nicht mehr auf Strafmilderung hoffen dürfen.

Nach einem von Hamburg im Bundesrat vorgestellten Gesetzesantrag sollen betrunkene Täter nicht mehr auf Strafmilderung hoffen dürfen. "Der selbst verschuldete Rauschzustand darf nicht mehr zu einer Besserstellung gegenüber dem nüchternen Täter führen", sagte Hamburgs Justizsenator Carsten-Ludwig Lüdemann (CDU) am Freitag.

Bei 40 Prozent der Fälle von Totschlag, bei einem Drittel der Vergewaltigungen und vielen Fällen schwerer sexueller Nötigung stünden die Täter unter Alkoholeinfluss. Diese Täter wollten "möglichst betrunken gewesen sein", um eine Strafmilderung nach Paragraf 21 des Strafgesetzbuches zu erhalten, sagte Lüdemann. Diese Möglichkeit will der Gesetzentwurf einschränken, der jetzt in den Ausschüssen des Bundesrats behandelt wird.