Politik

Nach drei Jahren Stillstand AKW Brunsbüttel vor dem Aus

Für Vattenfall werden die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel immer mehr zum Klotz am Bein. Zwischenfälle legten 2007 beide AKW lahm. Während Krümmel nach Reparaturen 2009 einmal kurz ans Netz ging, wird in Brunsbüttel noch immer gewerkelt. Viel zu lange schon, denn die Betriebsgenehmigung könnte inzwischen erloschen sein. Kein Wunder, dass Vattenfall Brunsbüttel und Krümmel loswerden will.

Für Brunsbüttel könnte die lange Betriebspause das Aus bedeuten.

Für Brunsbüttel könnte die lange Betriebspause das Aus bedeuten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Vattenfall-Kernkraftwerk Brunsbüttel steht möglicherweise vor dem Aus. Durch den mehr als dreijährigen Stillstand des schleswig-holsteinischen Reaktors sei dessen Betriebsgenehmigung erloschen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" und beruft sich auf ein Gutachten, das die Grünen-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag bei der Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm in Auftrag gegeben hat. Demnach müsste Betreiber Vattenfall eine neue Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk einholen, um wieder Strom damit zu erzeugen. Dies dürfte für das Kraftwerk, das seit 33 Jahren am Netz ist, schwierig werden.

Das Gutachten argumentiert mit einer Regelung, die gar nicht im Atomgesetz steht, sondern im Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses fordert vom Betreiber von Industrieanlagen eine neue Genehmigung, "wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist". Das Atomgesetz, eigentlich maßgeblich für Atomanlagen, verweist auf diesen Paragraphen. "Eine Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist unzulässig", folgert Ziehm.

Betreiber Vattenfall sieht das anders. Zum einen sei auch der Stillstand "laut Betriebshandbuch ein bestimmungsgemäßer Betrieb", erklärt eine Sprecherin. Zum anderen gelte für ein Kernkraftwerk nun einmal das Atomrecht.

Wann gilt der Betriebszustand?

Offenbar sind die Rechtsfragen aber kniffelig. So hatte das Atomgesetz ursprünglich eine eigene Rechtsverordnung analog zu den Immissionsschutz-Regeln vorgesehen; laut Ziehm aber fehlt diese bis heute. Damit gelte das Industrieanlagen-Recht. Dadurch allerdings wäre auch die Definition für den "Betrieb" eine ganz andere. Dann müsste das Atomkraftwerk Strom erzeugen, um wirklich "in Betrieb" zu sein. Die Kieler Atomaufsicht will dies alles nun prüfen. Noch aber liege das Gutachten nicht offiziell vor, hieß es am Sonntag.

Die Grünen in Schleswig-Holstein fordern jetzt schon Konsequenzen. "Eine Genehmigung zum Wiederanfahren darf nicht erteilt werden, solange dieser Einwand nicht geklärt ist", sagte Grünen-Fraktionschef Robert Habeck der "Süddeutschen Zeitung". Parallel erwögen die Grünen eine sogenannte Feststellungsklage, um den Sachverhalt vor Gericht zu bringen. "Brunsbüttel darf nicht wieder ans Netz", sagt Habeck.

Vattenfall will Oldtimer-AKW loswerden

Nach der Pannenserie im Krümmel und Brunsbüttel erwägt Vattenfall ohnehin die Hauptverantwortung für die beiden Meiler an E.ON abzugeben. Auch eine Übernahme der Anteile an den Reaktoren wird nicht ausgeschlossen, was gleichbedeutend mit dem Ausstieg Vattenfall aus der Atomkraft in Deutschland wäre. Krümmel gehört je zur Hälfte Vattenfall und E.ON; Brunsbüttel zu einem Drittel E.ON und zwei Dritteln Vattenfall. Vattenfall hat derzeit für beide Anlagen die Betriebsführung und damit die Hauptverantwortung.

Quelle: ntv.de, mit rts

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