Fraktionsfusion in Stuttgarts Landtag AfD feiert ihre Wiedervereinigung
11.10.2016, 19:40 Uhr
Ab sofort sitzt die baden-württembergische AfD-Fraktion wieder an einem Tisch.
(Foto: dpa)
Nach Monaten voller Streit rauft sich die AfD im baden-württembergischen Landtag zusammen und beendet ihre Trennung. Fraktionschef Meuthen reagiert erleichtert, legt gleichzeitig aber sein Amt als Sprecher des Landesverbands nieder.
Mit der Wahl eines neuen Vorstands und der Verabschiedung einer gemeinsamen Satzung haben die AfD und die von ihr abgespaltene Alternative für Baden-Württemberg (ABW) ihre Wiedervereinigung im Stuttgarter Landtag besiegelt. Nach wochenlanger Mediation und einer Klausur reagiert Fraktionschef Jörg Meuthen zufrieden auf den Zusammenschluss. Er soll nach eigenen Angaben mit deutlicher Mehrheit an die Fraktionsspitze gewählt worden sein.
"Wir sind froh und erleichtert, diese für uns alle nicht befriedigende Phase unserer Trennung überwunden zu haben", sagte Meuthen, der auch Co-Vorsitzender der AfD auf Bundesebene ist. Er werde mit allen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Mit der Verschmelzung wird die 22-köpfige AfD vor der SPD wieder stärkste Oppositionsfraktion im Landtag.
Das Zerwürfnis hatte Wolfgang Gedeon mit antisemitischen Äußerungen und seinem Fraktionsaustritt ausgelöst. Meuthen wollte den pensionierten Arzt anders als eine achtköpfige Rest-AfD nicht in der Fraktion dulden. Deshalb verließ er die Fraktion im Juli mit 13 Getreuen und gründete die ABW. In der Präambel der neuen Satzung, die jedes Fraktionsmitglied unterzeichnet hat, wird klargestellt, dass Antisemitismus und Rassismus keinen Platz in der AfD haben.
Gutachten sorgt für Verstimmung
Meuthen teilte gleichzeitig mit, sein Amt als Sprecher der baden-württembergischen AfD mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Grund sei die zu starke zeitliche Belastung. Insbesondere gebe es terminliche Kollisionen mit dem Posten des Bundeschefs. Damit bleiben vorerst Bernd Grimmer und Lothar Maier Chefs der Landespartei. Ein Landesparteitag im Frühjahr wird bestimmen, wie viele Sprecherposten es künftig geben soll.
Für Verstimmung sorgte unterdessen ein Gutachten der Landtagsverwaltung. Danach kann der Landtag zwar durchaus einen Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus im Südwesten, den die frühere Doppelfraktion beantragt hatte, einsetzen. Zwingend erforderlich ist das aber nicht. Zur Begründung hieß es, das Parlament müsse einen U-Ausschuss nur einsetzen, wenn dieser von zwei Fraktionen gefordert werde, die unterschiedliche Parteien angehören. Meuthen bekräftigte daraufhin seine Absicht, die Entscheidung notfalls vom Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen.
Quelle: ntv.de, chr/dpa