Samstag, 03. Dezember 2011
Tödliche Kundus-Attacke: Anwälte reichen Klage ein
Mehr als zwei Jahre ist der Luftangriff von Kundus her, bei dem mehr als hundert Menschen sterben. Nun gehen Anwälte vor Gericht und fordern Schadensersatz für zwei Hinterbliebene der Opfer. Weitere Klagen sollen folgen.
Diese Bild ging im September 2009 um die Welt: Der Angriff der Bundeswehr auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan forderte fast 100 Todesopfer.
(Foto: dpa)
Mehr als zwei Jahre nach dem tödlichen NATO-Luftangriff von Kundus haben zwei Bremer Juristen einem Bericht zufolge die erste Klage auf Schadenersatz eingereicht. Zunächst gehe es um Entschädigungen für zwei Hinterbliebene, berichtete die "Frankfurter Rundschau". Demnach reichten der Bremer Anwalt Karim Popal sowie der Juraprofessor Peter Derleder vor dem Landgericht am Bonner Hauptsitz des Verteidigungsministeriums ihre Klage ein. Gefordert werden Zahlungen zwischen 40.000 und 50.000 Euro.
Der "Frankfurter Rundschau" zufolge klagen die Juristen aus Kostengründen zunächst nur für zwei Hinterbliebene. Weitere Klagen würden folgen, sobald Spenden für die Gerichtskosten gesammelt worden seien. Popal hatte Anfang September angekündigt, gegen das Bundesverteidigungsministerium auf Entschädigungen zu klagen. Eine außergerichtliche Einigung mit dem Ministerium war demnach zuvor gescheitert.
Die Anwälte vertreten nach eigenen Angaben mehr als 450 Hinterbliebene von mehr als hundert Menschen, die bei der Bombardierung zweier von den Taliban entführter Tanklaster nahe dem nordafghanischen Kundus im September 2009 getötet worden waren. Der Luftangriff war von der Bundeswehr veranlasst worden.
AFP
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