Dienstag, 20. April 2010
Kundus-Angriff kein Kriegsverbrechen: Anwalt legt Rechtsmittel ein
Der Luftschlag im afghanischen Kundus bleibt für Bundeswehroberst Klein strafrechtlich ohne Folgen - Opferanwälte allerdings wollen dagegen vorgehen. Die Union will den Untersuchungsausschuss zu Kundus beenden.Drei Menschenrechtsanwälte haben nach der Entscheidung der Karlsruher Bundesanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein wegen des Kundus-Luftangriffs einzustellen, angekündigt, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Bundesanwaltschaft habe das Verfahren "ohne Zeitnot" eingestellt und den Opferanwälten keine Gelegenheit gegeben, "zu der ermittelten Faktenlage und ihrer rechtlichen Bewertung Stellung zu nehmen", kritisierte der Berliner Anwalt Wolfgang Kaleck, der für die Menschenrechtsorganisation ECCHR die Familien der Opfer vertritt. Die drei Anwälte vertreten insgesamt 456 Angehörige von 79 Opfern von Kundus.
Klein hatte im September 2009 den Luftschlag auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tanklastzüge in der Nähe des afghanischen Kundus befohlen, bei dem bis zu 142 Menschen ums Leben kamen, darunter Zivilisten. Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen Verdachts auf ein Kriegsverbrechen. Sie kam nun zu dem Ergebnis, dass die Anordnung des Bombenabwurfs auf die beiden Tanklastzüge keine "verbotene Methode der Kriegsführung" darstellte.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und der Bundeswehrverband hatten die Einstellung des Ermittlungsverfahrens begrüßt; die Entscheidung schaffe größtmögliche Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz.
CDU: Ausschuss hat seine Arbeit getan
Unions-Fraktionsvize Andreas Schockenhoff hat unterdessen ein Ende des Bundestags-Untersuchungsausschusses zu Kundus gefordert. "Die rechtliche Bewertung" des Luftschlags von Kundus sei mit der Einstellung des Verfahrens "abgeschlossen", sagte Schockenhoff der "Frankfurter Rundschau". Deshalb könne der Untersuchungsausschuss seine Beweisaufnahme nach der Aussage von Verteidigungsminister zu Guttenberg am Donnerstag beenden.
Es sei ferner zulässig, dass Guttenberg den verheerenden Luftangriff als "militärisch nicht angemessen" eingestuft hat. Die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Oberst Klein hat daran aus Schockenhoffs Sicht nichts geändert: "Diese Fragen müssen unabhängig voneinander gesehen werden", sagte der CDU-Außenpolitiker der Zeitung.
Allerdings werden Klein auch Verstöße gegen Regeln der Internationalen Afghanistan-Schutztruppe ISAF vorgeworfen. Es blieb nach der Karlsruher Entscheidung vom Montag aber offen, ob Klein deshalb noch disziplinarrechtlich belangt werden kann. Dazu könnten ohne Zustimmung des Betroffenen keine Angaben gemacht werden, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.
AFP/dpa
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