Samstag, 19. Juni 2010
Ermittlungen gegen Linke rechtswidrig: BGH rügt Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft ist bei ihren Ermittlungen gegen drei Berliner Linke zu weit gegangen. Die mutmaßlichen Mitglieder der "militanten gruppe" waren jahrelang observiert, der Telefon- und E-Mail-Verkehr durchleuchtet worden. Diese Praxis verstieß nach Auffassung des Bundesgerichtshofes gegen das Gesetz.
Nicht alles was möglich ist, ist auch erlaubt.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
In einem Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Szene hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Überwachungspraktiken für rechtswidrig erklärt. Ermittler von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft hatten drei Berliner rund sieben Jahre lang wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" überwacht.
In einem nun veröffentlichten Beschluss des BGH wurde die auf Antrag der Bundesanwaltschaft durchgeführte Überwachung als rechtswidrig eingestuft. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts in Karlsruhe bestätigte entsprechende Medienberichte.
Rüge erfolgt nachträglich
Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" waren mehrere zehntausend Telefongespräche und Mails erfasst und die Verdächtigen immer wieder observiert worden. Die Ermittlungsrichter des BGH hätten diese Maßnahmen mehrmals gebilligt, betonte der Sprecher des Generalbundesanwalts.
Erst in einer nachträglichen Bewertung der Ermittlungsergebnisse sei der 3. Strafsenat zu einem anderen Ergebnis gekommen. Der Senat hatte es in der Vergangenheit auch mehrfach abgelehnt, die "militante gruppe" sowie linksextreme Globalisierungsgegner als terroristische Vereinigung einzustufen. Das Ermittlungsverfahren war 2008 ergebnislos eingestellt worden.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) begrüßte die Rüge für die Bundesanwaltschaft. Es sei nicht hinnehmbar, dass "allein aufgrund von Vermutungen und politischer Orientierung Personen über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren rechtswidrig überwacht werden können", teilte der RAV mit.
AFP/dpa
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