Politik

Rechtliche Anerkennung der Homo-Ehe Bayern zieht Klage zurück

Der Freistaat Bayern gibt einem Zeitungsbericht zufolge seinen Widerstand gegen die immer stärkere rechtliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften auf.

Die Staatsregierung in München habe ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz des Bundes zurückgenommen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Regierungskreise. Dies sei ein weiterer Schritt bei der rechtlichen Annäherung der allgemeinen Ehe und homosexuellen Partnerschaften.

Der Rückzug der Klage kommt der Anerkennung der Ehe von Homosexuellen entgegen.

Der Rückzug der Klage kommt der Anerkennung der Ehe von Homosexuellen entgegen.

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Das Gesetz vom 1. Januar 2005 versucht, die "Lebenspartnerschaft" von gleichgeschlechtlichen Partnern noch weiter als im Gesetz von 2001 der Ehe anzupassen. Die Normenkontrollklage Bayerns richtete sich dabei vor allem gegen die sogenannte Stiefkindadoption: Das angefochtene Gesetz ermöglicht die Adoption des Kindes des anderen Lebenspartners in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung. Bayerns Staatsregierung hatte dem Zeitungsbericht zufolge argumentiert, dass dies der "Natürlichkeit" widerspreche. Das Erziehungsrecht nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehe nur Vater und Mutter zu, nicht aber zwei Männern oder zwei Frauen.

Studien widerlegen Bedenken

Der Bevollmächtigte Bayerns in dem Verfahren, der Erlanger Rechtsprofessor Matthias Jestaedt, habe die Klage bereits mit Schriftsatz vom 8. Juli 2009 zurückgenommen, berichtete die "SZ". Das Verfahren werde daher vom Verfassungsgericht in Kürze eingestellt. Bisher hatte die CSU stets erklärt, das Aufwachsen von Kindern in homosexuellen Partnerschaften gefährde massiv das Wohl der betroffenen Kinder. In der vom Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz ermöglichten Stiefkindadoption sah die CSU den Einstieg in die von ihr heftig verurteilte generelle Zulässigkeit der Adoption von Kindern in homosexuellen Partnerschaften.

Die Klage war eingereicht worden, bevor die CSU in Bayern eine Koalition mit der FDP einging. Die FDP tritt für die Ausweitung der Rechte der Schwulen und Lesben ein. Die Rücknahme der Klage ist allerdings kein Punkt in der zwischen CSU und FDP getroffenen Koalitionsvereinbarung.

Als Grund für den Rückzieher führte die Zeitung eine Studie an, die Anfang Juli vom Bundesjustizministerium veröffentlicht worden ist: Zwei bayerische Institute, das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg und das Bayerische Staatsinstitut für Frühpädagogik in München, hätten festgestellt, dass es keine Unterschiede gibt in der Entwicklung von Kindern, die in einer klassischen Ehe oder aber in einer Homo-Ehe aufwachsen. Maßgeblich für ein gedeihliches Aufwachsen der Kinder sei die Zuwendung, nicht die sexuelle Orientierung der Eltern.

Quelle: ntv.de, rts

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