Verkauf von NS-Relikten Behörden ermitteln gegen AfD-Politiker
22.09.2016, 12:56 Uhr
Rolf Müller ist Spitzenkandidat für die AfD in Saarland.
(Foto: imago/Becker&Bredel)
Der AfD-Spitzenkandidat im Saarland, Rolf Müller, verkauft in seinem Antiquitätenladen Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die Staatsanwaltschaft hat nun Ermittlungen gegen ihn eingeleitet. Er ist sich keiner Schuld bewusst.
Der Verkauf von Orden mit Hakenkreuzen und Geldscheinen aus der NS-Zeit durch den saarländischen AfD-Spitzenkandidaten Rolf Müller hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Gegen den Politiker sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, teilte die Saarbrücker Behörde mit. Es bestehe der Anfangsverdacht einer Straftat wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Müller tritt für die AfD bei der Landtagswahl im März 2017 als Spitzenkandidat an. Der 65-Jährige verkauft die Orden und Geldscheine in seinem Antiquitätengeschäft in Saarbrücken. Seine Rechtfertigung: Er klebe die Hakenkreuze immer ab und präsentiere sie deshalb nicht öffentlich - er tue deshalb nichts Illegales. Müller erklärte, er erhalte solche Orden und Geldscheine gelegentlich mit Nachlässen: "Man bekommt eine Kiste und dann ist das da drin."
"Ich verkaufe die immer mal wieder", sagte Müller. Der Verkauf sei "nichts Illegales, mit der Einschränkung, dass man das Zeug mit Hakenkreuz nicht offen präsentieren darf. Das mache ich auch nicht", so der Politiker. Viele Antiquitätenläden verkauften diese Objekte, erklärte der AfD-Spitzenkandidat. Zurzeit habe er keine solcher Orden oder Scheine mehr im Laden.
Vor allem Franzosen und US-Amerikaner seien an solchen Dingen interessiert. Moralisch sei der Verkauf "auch kein Problem", sagte der 65-Jährige. "Es trägt irgendwo auch bei zur Erinnerung oder Aufarbeitung - das sind ja Dinge, die man anfassen kann, über die man sich Gedanken machen kann."
Der Handel mit sogenanntem Lagergeld, das aus Konzentrationslagern der Nationalsozialisten stammt, ist nicht strafbar. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hingegen ist verboten. Darunter fallen auch Orden aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen.
Quelle: ntv.de, lsc/dpa