Luftverkehrsabgabe und FiskusprivilegBeschwerdebriefe an Schäuble
Bundesfinanzminister Schäuble will seinen Haushalt mit Hilfe einer neuen Luftverkehrsabgabe und der Wiedereinführung des so genannten Fiskusprivilegs retten. Der Staat hätte bei Firmenpleiten dann den ersten Zugriff. In mehreren Ländern rührt sich Widerstand.
Mehrere Landesregierungen protestieren gegen Teile des geplanten Berliner Sparpakets. Im Mittelpunkt der Beschwerdebriefe stehen die Pläne zur Einführung einer Luftverkehrsabgabe und zur bevorzugten Behandlung des Staates bei Unternehmensinsolvenzen, wie das „Handelsblatt“ meldete. Hessen hat Bedenken, dass die Luftverkehrsabgabe zur Belastung für die Flughäfen Frankfurt und München wird. Die FDP-geführten Wirtschaftsministerien in Bayern und Baden-Württemberg sind gegen die Wiedereinführung des sogenannten Fiskusprivilegs, das dem Staat bei Unternehmensinsolvenzen den Erstzugriff auf seine Steuerforderungen sichert.
Die Ressortchefs in Bayern und Baden-Württemberg argumentieren, dass ein neues Fiskusprivileg zum Hindernis bei der Sanierung von Krisenfirmen werden könnte. Das Privileg könnte zu einer „erheblichen Schmälerung der liquiden Mittel“ führen, warnen der Münchner Wirtschaftsminister Martin Zeil und sein Stuttgarter Amtskollege Ernst Pfister in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). „Dadurch können gesamtwirtschaftliche sinnvolle Fortführungslösungen wesentlich erschwert beziehungsweise sogar unmöglich gemacht werden.“
Auch Niedersachsen hat „erhebliche Bedenken“ gegen die Bevorzugung des Staates bei Insolvenzverfahren. Bei einer Wiedereinführung des Fiskusprivilegs würden ungesicherte Gläubiger wie Lieferanten und Dienstleister und damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen negativ betroffen, schrieb der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) in einem Brief an Schäuble.
Nicht alle Länder dagegen
In Bayern allerdings gibt es Zwist in der Staatsregierung. Denn Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) widersprach den Bedenken: Der Fiskus sei nach der geltenden Insolvenzordnung häufig benachteiligt. „Die von der Bundesregierung beabsichtigte Korrektur der Insolvenzrechtsreform ist daher grundsätzlich zu begrüßen.“ Auch das Saarland und das schleswig-holsteinische Finanzministerium betonten, sie hätten sich nicht gegen das Fiskusprivileg ausgesprochen.
Drei-Stufenmodell bei Luftverkehrsabgabe
In Sachen Luftverkehrsabgabe erklärte das hessische Finanzministerium, man sei generell der Auffassung, dass die Haushaltskonsolidierung besser mit einem Sparkurs als mit neuen Abgaben erreicht werde. Den Brief der beiden hessischen Landesminister für Wirtschaft und Finanzen, Dieter Posch (FDP) und Karl-Heinz Weimar (CDU), hat Schäuble laut „Handelsblatt“ bereits beantwortet. Darin weise er die Kritik entschieden zurück, die Abgabe belaste die beiden Drehkreuze Frankfurt und München.
Die Bundesregierung denkt mittlerweile über Änderungen bei der geplanten Luftverkehrsabgabe nach - nicht aber über einen grundsätzlichen Verzicht. Geprüft wird, ob ein Drei-Stufenmodell mit unterschiedlichen Abgaben für Kurz-, Mittel- und Langstrecken mehr Sinn macht als der ursprüngliche Plan mit nur zwei Stufen. „Über einen Drei-Stufen-Tarif wird nachgedacht“, bestätigte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums entsprechende Medienberichte.
Zur Höhe der drei möglichen Stufen sagte sie: „Die Zahlen sind noch nicht fix.“ Dem Vernehmen nach sind für Kurzstrecken 9 Euro im Gespräch, für mittlere Distanzen 25 Euro und für Langstrecken 40 Euro. Im ursprünglichen Plan waren das 13 Euro für kurze Flüge und 26 Euro für Langstrecken.