Neue Regeln für Firmenerben Bundesrat billigt Reform der Erbschaftsteuer
14.10.2016, 11:04 Uhr
Bundesrat beschließt Erbschaftssteuer.
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Die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag stimmt nun auch der Bundesrat mehrheitlich den neuen Regeln zu. Firmenvermögen werden also künftig anders bewertet.
Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Die Länderkammer billigte das vom Bundestag Ende September beschlossene Gesetz. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten im Dezember 2014 die bisherigen Regelungen gekippt, weil ihnen die Privilegien für Betriebserben zu weit gingen. Eine Neuregelung wurde bis Ende Juni 2016 verlangt, doch einem kurz vor Fristende im Bundestag beschlossenen Gesetz verweigerte der Bundesrat die Zustimmung. Deshalb wurde ein Vermittlungsausschuss eingeschaltet.
Der Ausschuss hatte nach stundenlangen Verhandlungen schließlich einen Kompromiss gefunden. Die jetzigen Regeln ermöglichen eine neue Bewertung von Firmenvermögen und zu Stundungsmöglichkeiten. So soll zur Bestimmung des Wertes eines Unternehmens als Bemessungsgrundlage für die Steuer der nachhaltig erzielbare Jahresertrag mit dem Faktor 13,75 multipliziert werden. Das ist weniger als bisher, aber mehr als von der Bundesregierung gewollt.
Firmenerben soll die Steuerschuld bis zu sieben Jahre lang - statt wie bisher zehn - gestundet werden können, sofern sie bestimmte Voraussetzungen etwa zum Erhalt von Arbeitsplätzen einhalten. Die Reform sieht auch vor, Missbrauchsmöglichkeiten einzuschränken: Freizeit- und Luxusgüter wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht steuerlich begünstigt werden.
Die Reform soll rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Die Einnahmen - bislang jährlich rund 5,5 Milliarden Euro - stehen den Ländern zu.
Quelle: ntv.de, kpi/AFP