Dienstag, 27. Oktober 2009
Amt und Würde: Der Bundestagspräsident
Norbert Lammert
(Foto: dpa)
Der Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag und damit die Legislative, den Gesetzgeber. Protokollarisch übt er nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Staatsamt aus - vor der Kanzlerin und dem Bundesratspräsidenten. Seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode. Er ist damit grundsätzlich nicht vorzeitig absetzbar.
Die Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des Bundestags festgelegt: "Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestags, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause." Seine wichtigste Funktion ist die Leitung der Plenarsitzungen. Er steht auch an der Spitze der Bundestagsverwaltung mit ihren 2500 Mitarbeitern und übt die Polizeigewalt und das Hausrecht in den Parlamentsgebäuden aus. Zudem überwacht er, dass die Gesetze zu Parteispenden eingehalten werden.
Der alte und neue Parlamentschef Norbert Lammert (CDU) ist der zwölfte Bundestagspräsident seit 1949. Zehn Politiker von CDU/CSU und zwei von der SPD übten bislang diese Funktion aus. Der Bundestagspräsident erhält zusätzlich zu seiner Abgeordnetenentschädigung (derzeit 7668 Euro) eine Zulage in derselben Höhe. Seine Stellvertreter bekommen eine Zulage in Höhe der Hälfte der Diäten.
dpa
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