Politik

Streit um Zuschüsse"Die Partei" gewinnt gegen den Bundestag

21.09.2017, 17:01 Uhr
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Parteivorsitzender Martin Sonneborn (li.) und Spitzenkandidat Serdar Somuncu haben nach dem Urteil durch das Verwaltungsgericht gut Lachen. (Foto: imago/Future Image)

Die Bundestagsverwaltung fordert von "Die Partei" Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurück, sowie eine Strafzahlung. Ein Gericht entscheidet jedoch zu Gunsten der Satirepartei. Die entgeht so der Zahlungsunfähigkeit.

Im Streit um staatliche Zuschüsse hat der Bundestag vor Gericht gegen die "Die Partei" verloren. Die Parlamentsverwaltung scheiterte vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit ihrer Forderung nach Rückzahlung von rund 70.000 Euro und einer Strafzahlung von 383.000 Euro.

"Die Partei" habe einen korrekten Rechenschaftsbericht 2014 eingereicht und die Zuschüsse zu Recht erhalten, urteilten die Richter. Strittig war eine satirische Aktion mit dem Titel "Geld kaufen". "Die Partei" hatte etwa 100-Euro-Scheine und zwei Postkarten für 105 Euro verkauft und so ihre Einnahmen und damit auch die Zuschüsse hochgetrieben. Das Gericht urteilte, die Einnahmen aus dieser Aktion seien legitime Einnahmen nach dem Parteiengesetz gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Parteivorsitzender Martin Sonneborn meldete sich via Facebook zu Wort und verkündete: "Prozess gewonnen, die Machtübernahme geht weiter... Smiley!" Bei einer möglichen Strafzahlung wäre seine Partei eigenen Angaben zufolge pleite gewesen.

Quelle: mba/AFP/dpa

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