Politik

Finanzministerium plant Reformen Ehegattensplitting soll einfacher werden

Künftig soll der Antrag beim sogenannten "Faktorverfahren" nur alle zwei Jahre neu gestellt werden müssen.

Künftig soll der Antrag beim sogenannten "Faktorverfahren" nur alle zwei Jahre neu gestellt werden müssen.

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Partner in eingetragenen Lebensbeziehungen sollen in Zukunft offenbar ein einfacheres und gerechteres System zur gemeinsamen Steuererklärung erhalten. Dabei sollen sowohl weniger Anträge nötig als auch eine einkommensabhängige Belastung Standard werden.

Bei berufstätigen Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern, die beide berufstätig sind, will das Bundesfinanzministerium für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. "Wir werden für berufstätige Eheleute und Lebenspartner das Verfahren beim Lohnsteuerabzug vereinfachen", sagte ein Ministeriumssprecher der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Demnach soll es für die Partner künftig attraktiver werden, den Steuervorteil des Ehegattensplittings gerechter aufzuteilen.

Bereits seit 2010 können sich Eheleute für die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" entscheiden, um durch das sogenannte "Faktorverfahren" des Finanzamtes eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern zu ermöglichen. Bislang muss das Verfahren aber jedes Jahr neu beantragt werden. "Künftig soll dieser Antrag für zwei Jahre gelten", sagte der Sprecher.

Eine weitere Änderung bei der "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" könnte demnach wie folgt aussehen: Wer nur 20 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, soll in Zukunft auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen und nicht mehr 50 Prozent, wie es in der Steuerklasse V der Fall wäre. Die Neuregelung wolle das Finanzministerium in einem Gesetzentwurf mit weiteren Steuervereinfachungen bündeln und voraussichtlich noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen.

Quelle: ntv.de, bwe/AFP

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