Politik

Wegen Anti-Terror-GesetzEuropäischer Gerichtshof verurteilt Ungarn

13.01.2016, 02:48 Uhr

Seit 2011 dürfen ungarische Anti-Terror-Ermittler Menschen ohne konkreten Anfangsverdacht überwachen, sogar ohne richterlichen Beschluss. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht darin eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn wegen eines Gesetzes zur Überwachung von Terrorverdächtigen verurteilt. Das Straßburger Gericht erklärte in seinem Urteil, das Gesetz von 2011 verletze das Recht der Bürger auf Privatsphäre. Es erlaube Anti-Terror-Ermittlern Menschen zu überwachen, ohne belegen zu müssen, dass sie Verbindungen zu Terrorgruppen unterhalten oder dass ein entsprechender Verdacht besteht.

Zudem gebe es nicht ausreichend Vorkehrungen gegen Missbrauch, da Ermittler für die Einleitung von Überwachungsmaßnahmen keinen Beschluss eines Richters benötigen, sondern lediglich die Zustimmung des Justizministeriums einholen müssen, kritisierte das Gericht. Die Richter rügten auch, dass die Regierung dank des Gesetzes "leicht Massen von Daten abfangen kann, die selbst Personen außerhalb des ursprünglichen Bereichs des Vorgangs betreffen".

Das EGMR sah daher in dem Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens festgeschrieben ist. Das Straßburger Gericht war von zwei ungarischen Menschenrechtsaktivisten angerufen worden, die zuvor erfolglos vor dem ungarischen Verfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt hatten. Ungarn kann noch Berufung gegen das Urteil des EGMR einlegen.

Quelle: ntv.de, jve/AFP

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