Politik

Kompromiss zur SicherheitsverwahrungExperten warnen vor Lücken

27.08.2010, 15:28 Uhr

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss zur Sicherungsverwahrung geeinigt. Während die Bundesländer sich fragen, ob sie nach der geplanten Neuregelung überhaupt im Rahmen der Menschenrechte handeln würden, melden sich nun Rechtsexperten zu Wort. Die Mehrheit der Straftäter kämen trotzdem frei, sagen sie.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher stößt in der Fachwelt überwiegend auf Skepsis und Kritik. Experten zweifeln daran, dass damit tatsächlich die Freilassung von Tätern verhindert werden kann. Zudem sei fraglich, ob die geplante Regelung für Altfälle mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Auch der Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), sowie Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hatten Zweifel am geplanten Gesetz geäußert. Linke und Grüne sprachen von einer "Luftnummer" und "Mogelpackung", die viele Fragen offen lasse.

Der Tübinger Rechtswissenschaftler Jörg Kinzig sagte, er gehe davon aus, dass die Mehrheit der sogenannten Altfälle weiterhin auf freien Fuß kommen werde. Nach den Plänen der schwarz-gelben Koalition sollen "psychisch gestörte" Gewaltverbrecher in geschlossene Einrichtungen kommen. Diese Pläne zielen insbesondere auf die mindestens 80 Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eigentlich nicht mehr weggesperrt werden können.

CDU: Pläne unanfechtbar

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht noch Klärungsbedarf. "Ein tragfähiges Konzept für eine Sicherungsverwahrung muss sich durch angemessene und nachhaltige Therapieleistungen und einen menschlichen Vollzug legitimieren", sagte der Vorsitzende des DAV-Ausschusses Strafrecht, Stefan König. Bei der Überwachung rückfallgefährdeter Straftäter nach deren Entlassung müssten mehr Bewährungshelfer zum Einsatz kommen.

Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie (CDU) hält die Pläne dagegen für rechtlich unanfechtbar. Er sei sicher, dass "wir ein rechtssicheres und europakonformes Gesetz auch auf den Weg bringen können", sagte der CDU-Politiker. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, die als besonders gefährlich gelten, auch nach dem Ende ihrer Haftzeit weggesperrt. Über ihre Reform hatten Union und FDP lange gestritten.

Quelle: rpe/dpa