Deutschland als erstes EU-Land dabei Kinder können vor den UN klagen
01.03.2013, 01:28 Uhr
Vor dem neuen UN-Campus (ehemals "Langer Eugen") in Bonn.
(Foto: dapd)
Wenn Kinder und Jugendliche vor den Gerichten ihrer Heimatländer kein Gehör finden oder dort kein funktionierendes Justizsystem existiert, können sie die Vereinten Nationen einschalten. Das geht aus dem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention hervor, das nun auch Deutschland unterzeichnet hat.
Kinder in Deutschland können ihre Rechte künftig bei den Vereinten Nationen (UN) einklagen. Mit der Unterzeichnung des dritten Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention erkennt Deutschland dieses neue Menschenrechtsabkommen verbindlich an. Das teilte das Bundesfamilienministerium in Berlin mit.
Danach können Kinder und Jugendliche die UN einschalten, wenn sie vor den Gerichten ihrer Heimatländer kein Gehör finden oder dort kein funktionierendes Justizsystem existiert. Der Bundestag hatte der Ratifizierung bereits im November zugestimmt. Am Donnerstag wurde die Ratifikationsurkunde nach Ministeriumsangaben bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York hinterlegt.
"Mit der heutigen Ratifikation nimmt Deutschland in Europa und weltweit eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der Kinderrechte ein", erklärte Familienministerin Kristina Schröder. Deutschland sei der dritte Staat weltweit und der erste in Europa, der das neue Menschenrechtsabkommen verbindlich anerkenne. Für eine Beschwerde beim Ausschuss in Genf müssten die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sein.
Quelle: ntv.de, dpa