Kinder haben ein Recht auf Gesundheit, Bildung und Erholung - nicht nur am Weltkindertag.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Donnerstag, 15. Juli 2010
UN-Kinderrechtskonvention akzeptiert: Kinder werden gleich behandelt
18 Jahre hat es gedauert, doch nun hat Deutschland seine Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Damit werden ausländische und deutsche Kinder gleich behandelt. Der Schritt hat Auswirkungen auf das Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht.Auf dem Weg zur Gleichbehandlung von ausländischen und deutschen Kindern ist Deutschland ein Schritt weiter: Nach 18-jährigem Zögern hat Deutschland seine Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Damit gelten die international üblichen Standards für Flüchtlingskinder nun uneingeschränkt auch in Deutschland. Ein entsprechendes Schreiben der Bundesregierung über die Rücknahme der bisherigen Vorbehalte wurde den Vereinten Nationen übergeben. Die Rücknahme war vom Kabinett Anfang Mai beschlossen worden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die Rücknahme des Vorbehalts sollte jetzt auch den Ländern Anlass geben, die Anwendung von Gesetzen "kritisch zu überprüfen". Dabei gehe es vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft, die "auf die kürzeste noch angemessene Zeit reduziert werden" müsse.
Gesetze müssen angepasst werden
Auch bei der medizinischen Versorgung sollten die Sozialbehörden auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen, sagte die FDP-Ministerin. Bei Asylverfahren müsse Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden. Dies geschah bisher in der Regel nur bis zum 16. Lebensjahr. Nach den Worten der Justizministerin gibt es "auch keine Verpflichtung, minderjährige Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften zu beherbergen".
Die "National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland" begrüßte die Rücknahme der Vorbehalte. Flüchtlingskinder müssten endlich die gleichen Chancen auf Bildung und medizinische Hilfe erhalten wie andere Kinder auch. Dazu müsse die Bundesregierung die Regelungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht der UN-Kinderrechtskonvention anpassen. "Von den Ländern und Kommunen erwarten wir, dass sie Flüchtlingskindern in vollem Umfang alle Leistungen gewähren, die deutsche Kinder bekommen", heißt es in einer Erklärung der Organisation, in der rund 100 Verbände der Kinder- und Jugendhilfe mitarbeiten.
Gesundheit, Bildung und Erholung
Nach Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks gibt es beispielsweise Ungleichbehandlungen bei der Schulpflicht und bei der Auszahlung von Sozialleistungen. So werde in einigen Bundesländern geduldet, dass Kinder ohne geregelten Aufenthaltstitel nicht die Schule besuchten.
Die UN-Kinderrechtskonvention war von den Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet worden. Die Konvention listet Grundrechte von Kindern auf, unter anderem das Recht auf Gesundheit, auf Bildung und Ausbildung, auf Spiel und Erholung und auf gewaltfreie Erziehung. Bundestag und Bundesrat hatten der Konvention im März 1992 zwar zugestimmt. Mit einem Schreiben an die UN hatte die Bundesregierung jedoch Vorbehalte angemeldet, die die Rechte von Flüchtlingskindern bislang einschränkten.
dpa
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