Umweltministerium will Gesetz ändernKinderlärm ist kein Klagegrund
Immer wieder ziehen Anwohner gegen Kindertagesstätten vor Gericht. Der Grund: Wo Kinder sind, da ist auch Lärm. Solche Klagen sollen in Zukunft der Vergangenheit angehören. Das Bundesumweltministerium will durch eine Gesetzesänderung erreichen, dass entsprechende Geräuschpegel nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" gelten.
Kinderlärm in der Nachbarschaft
soll künftig - anders als Autolärm - generell kein Grund sein, vor Gericht dagegen
anzugehen. Das sieht ein Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes
vor. Ein Ministeriumssprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Passauer
Neuen Presse". Der Bundesrat als Ländervertretung hatte im März vergangenen
Jahres eine gleichgerichtete Initiative gestartet.
Geräuscheinwirkungen, die
von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Einrichtungen wie Ballspielplätzen
durch Kinder hervorgerufen werden, sind dem Entwurf zufolge keine schädliche Umwelteinwirkung.
"Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte
nicht herangezogen werden."
Anlass für die Neuregelung
ist, dass Anwohner einige Male gegen Kindertagesstätten erfolgreich vor Gericht
klagten. Die Kläger beriefen sich dabei auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und
machten einen Umweltschaden geltend.
"Kinder gehören zum Leben"
Der Entwurf soll nach den
Worten des Ministeriumssprechers im Februar ins Bundeskabinett kommen. Ergänzend
sei eine Novelle des Bauplanungsrechts mit der Klarstellung geplant, dass Kitas
künftig auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sein sollen. "Kinderlärm
ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt
werden müssen, sondern Ausdruck von Lebendigkeit", erklärte CSU-Bundesbauminister
Peter Ramsauer in Berlin.
Städtetagspräsidentin Petra Roth begrüßte die Pläne. "Kinder
und ihre Lebendigkeit gehören zu unserem Leben", sagte sie der Zeitung. Der
Gesetzentwurf helfe, familienfreundliche Lebensbedingungen in den Städten zu stärken
und in Einzelfällen juristische Auseinandersetzungen mit Anwohnern zu vermeiden.
Die Berichterstatterin der
FDP-Fraktion für Kinderlärm, Judith Skudelny, verwies darauf, dass auf Betreiben
ihrer Partei auch Ballspielplätze unter die Neuregelung fallen sollen. Da sie "wichtige
Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Lindern" böten, sei dies
ein besonderer "liberaler Erfolg", erklärte Skudelny in Berlin.
Der e und den Gesetzgeber
aufgefordert, klar zu stellen, "dass Kinderlärm sozialadäquat ist". Sogenannte
Abwehransprüche sollen nach Meinung der Länderkammer auf Einzelfälle begrenzt bleiben.