Politik

Umweltministerium will Gesetz ändernKinderlärm ist kein Klagegrund

14.01.2011, 16:10 Uhr

Immer wieder ziehen Anwohner gegen Kindertagesstätten vor Gericht. Der Grund: Wo Kinder sind, da ist auch Lärm. Solche Klagen sollen in Zukunft der Vergangenheit angehören. Das Bundesumweltministerium will durch eine Gesetzesänderung erreichen, dass entsprechende Geräuschpegel nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" gelten.

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"Kinderlärm ist Ausdruck von Lebendigkeit" - und somit etwas Positives, sagt CSU-Minister Ramsauer. (Foto: picture alliance / dpa)

Kinderlärm in der Nachbarschaft

soll künftig - anders als Autolärm - generell kein Grund sein, vor Gericht dagegen

anzugehen. Das sieht ein Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes

vor. Ein Ministeriumssprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Passauer

Neuen Presse". Der Bundesrat als Ländervertretung hatte im März vergangenen

Jahres eine gleichgerichtete Initiative gestartet.

Geräuscheinwirkungen, die

von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Einrichtungen wie Ballspielplätzen

durch Kinder hervorgerufen werden, sind dem Entwurf zufolge keine schädliche Umwelteinwirkung.

"Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte

nicht herangezogen werden."

Anlass für die Neuregelung

ist, dass Anwohner einige Male gegen Kindertagesstätten erfolgreich vor Gericht

klagten. Die Kläger beriefen sich dabei auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und

machten einen Umweltschaden geltend.

"Kinder gehören zum Leben"

Der Entwurf soll nach den

Worten des Ministeriumssprechers im Februar ins Bundeskabinett kommen. Ergänzend

sei eine Novelle des Bauplanungsrechts mit der Klarstellung geplant, dass Kitas

künftig auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sein sollen. "Kinderlärm

ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt

werden müssen, sondern Ausdruck von Lebendigkeit", erklärte CSU-Bundesbauminister

Peter Ramsauer in Berlin.

Städtetagspräsidentin Petra Roth begrüßte die Pläne. "Kinder

und ihre Lebendigkeit gehören zu unserem Leben", sagte sie der Zeitung. Der

Gesetzentwurf helfe, familienfreundliche Lebensbedingungen in den Städten zu stärken

und in Einzelfällen juristische Auseinandersetzungen mit Anwohnern zu vermeiden.

Die Berichterstatterin der

FDP-Fraktion für Kinderlärm, Judith Skudelny, verwies darauf, dass auf Betreiben

ihrer Partei auch Ballspielplätze unter die Neuregelung fallen sollen. Da sie "wichtige

Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Lindern" böten, sei dies

ein besonderer "liberaler Erfolg", erklärte Skudelny in Berlin.

Der e und den Gesetzgeber

aufgefordert, klar zu stellen, "dass Kinderlärm sozialadäquat ist". Sogenannte

Abwehransprüche sollen nach Meinung der Länderkammer auf Einzelfälle begrenzt bleiben.

Quelle: dpa/AFP