Donnerstag, 26. Mai 2011
Neues Wahlgesetz wird nicht fertig: Koalition düpiert Karlsruhe
Am 30. Juni ist der Stichtag. Bis dahin soll die Bundesregierung ein neues Wahlgesetz vorlegen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht 2008. Doch wegen Querelen der Koalitionspartner wird es nicht dazu kommen. Die Opposition tobt, die Regierung gesteht ein, dass dies kein "Ruhmesblatt" sei.Trotz einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts wird das neue Wahlgesetz voraussichtlich nicht fristgemäß geändert. Dies zeichnete sich bei einer Debatte im Bundestag ab. Die Verfassungsrichter hatten 2008 Teile des bisherigen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt und eine Neufassung bis zum 30. Juni 2011 verlangt.
Vor allem wegen Uneinigkeit in den eigenen Reihen haben Union und FDP bislang keinen Lösungsvorschlag vorgelegt. Ihre Redner räumten ein, dass die vom Gericht vorgegebene Frist von drei Jahren für die Neuregelung nicht einzuhalten sei. Es sei kein "Ruhmesblatt" für die Koalition, dass man die Vorgabe aus Karlsruhe wegen der schwierigen Materie nun nicht erfülle, sagte der CDU-Abgeordnete Thomas Strobl.
"Unglaubliche Respektlosigkeit"
Die Opposition sprach von einer "Tu-Nix-Koalition" und einer "unglaublichen Respektlosigkeit" gegenüber Karlsruhe. Bei vorgezogenen Neuwahlen stehe Deutschland ohne gültiges Wahlrecht da, warnte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck. In einem solchen Fall drohe eine Verfassungs- und Demokratiekrise. Sein SPD-Kollege Thomas Oppermann drohte mit einer Klage in Karlsruhe.
Die Richter hatten das negative Stimmgewicht im bisherigen Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Künftig muss verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält. Diese Verzerrung entsteht vor allem dann, wenn es Überhangmandate gibt.
Linke gegen Fünf-Prozent-Hürde
Union und FDP lehnten Lösungsvorschläge der Opposition strikt ab. Die SPD plädiert in ihrem Gesetzentwurf ebenso wie im Grundsatz auch die Grünen für Ausgleichsmandate an solche Parteien, die nicht von zusätzlichen Überhangsitzen profitieren. Die Linkspartei sprach sich in ihrem Antrag auch dafür aus, die Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen abzuschaffen und Ausländern nach fünfjährigem Aufenthalt das Wahlrecht zu geben.
Union und FDP hatten sich zunächst darauf verständigt, dass es bei Bundestagswahlen keine Stimmverteilung zwischen den Bundesländern mehr geben soll, um die Vorgaben aus Karlsruhe zu erfüllen. Nach Protesten in den eigenen Reihen war die FDP davon aber wieder abgerückt. Bei der Bundestagswahl 2009 waren 24 Überhangmandate entstanden, die alle an die Union fielen.
dpa
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