Keine pauschalen Zusatzbeiträge mehr Kassen sollen Beitrag selbst bestimmen
30.01.2014, 07:13 Uhr
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Erst vor wenigen Jahren hat die Regierung die Kosten bei der Krankenversicherung gesetzlich festgelegt. Nun macht sie einen Schritt zurück: Die Kassen sollen einem Medienbericht zufolge künftig mehr Spielraum haben.
Die Krankenkassen in Deutschland können einem Zeitungsbericht zufolge ab dem 1. Januar 2015 die Höhe ihres Beitragssatzes wieder selbst bestimmen. Ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) solle Anfang Juli in Kraft treten und zum 1. Januar 2015 wirksam werden, berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Koalitionskreise.
Dabei sollen auch die pauschalen Zusatzbeiträge entfallen, heißt es weiter. Diese durften klamme Kassen bisher erheben, was zu großem Unmut bei den Versicherten führte. So kam es zu einer Kündigungswelle, als mehrere Krankenkassen 2009 einen pauschalen Zusatzbeitrag erhoben.
Der Beitragssatz für Arbeitgeber soll dem Bericht zufolge bei 7,3 Prozent dauerhaft festgeschrieben werden. Auch die Arbeitnehmer sollen fest 7,3 Prozent zahlen.
"Wichtig ist, dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die Lohnnebenkosten stabil", sagte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn der Zeitung. Zugleich gebe es weiterhin Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kassen.
Der bereits heute allein von den Arbeitnehmern finanzierte Anteil von 0,9 Prozent am Beitragssatz solle jedoch flexibler Teil eines neuen Zusatzbeitrages werden, schreibt die "Rheinische Post". Die Kassen könnten nach eigener Finanzlage entscheiden, ob sie diesen erhöhen oder senken. Im Gegensatz zur früheren Lösung würden Zusatzbeiträge nicht mehr pauschal, sondern einkommensabhängig erhoben.
SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach betonte: "Die kleine Kopfpauschale war eine besondere Belastung für Rentner und Geringverdiener." Mit der Gesetzesänderung sei die Debatte um eine Kopfpauschale "für immer" beendet.
Quelle: ntv.de, ghö/AFP