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Montag, 06. September 2010

Eine 4,41 darf eine 5 werden: Lehrer dürfen Tendenz benoten

Gerade bei Versetzungszeugnissen dürfen Lehrer schlechtere Noten geben, wenn sich die Leistungen des Schülers zum Jahresende verschlechtert haben und Lücken im Grundwissen bestehen.

Lehrer dürfen nach einem Gerichtsurteil bei der Vergabe von Zeugnisnoten vom Durchschnitt der Klassenarbeiten und der mündlichen Mitarbeit abweichen.

Physikunterricht in einer Schule in Freiburg.

Physikunterricht in einer Schule in Freiburg.
(Foto: dpa)

Gerade bei Versetzungszeugnissen könnten Lehrer schlechtere Noten geben, wenn sich die Leistungen des Schülers zum Jahresende verschlechtert hätten und Lücken im Grundwissen bestehen, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilentscheid. Es wies damit die Klage eines Gymnasiasten ab, der in Französisch trotz des rechnerischen Durchschnitts von 4,41 eine 5 erhalten hatte und nicht versetzt wurde.

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dpa

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