Mittwoch, 06. Januar 2010
Unterhalt steigt kräftig: Mehr Geld für Scheidungskinder
Scheidungs- und Trennungskinder können in diesem Jahr mit deutlich höheren Unterhaltszahlungen rechnen.
(Foto: picture-alliance/ ZB)
Die Unterhaltssätze steigen um durchschnittlich 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit. Grund sind die im Wachstumsbeschleunigungs-gesetz festgelegten Erhöhungen der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergeldes.
Bundesweite Richtschnur für die Unterhaltsansprüche von Kindern getrenntlebender Eltern ist die "Düsseldorfer Tabelle". Die neuen Sätze gelten rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Allerdings soll die Tabelle im Sommer grundlegend überarbeitet werden.
Die bundesweit einheitlichen Sätze richten sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter der Kinder. Der Mindestunterhalt bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1500 Euro liegt nach der neuen Tabelle jetzt zwischen 317 und 488 Euro. Das bedeutet eine Steigerung zwischen 36 und 56 Euro pro Kind. Beträgt das Nettoeinkommen beispielsweise 3000 Euro, steigen die Unterhaltssätze auf 338 bis 519 Euro. Verdient der Unterhaltspflichtige - zumeist ist es Vater - 4000 Euro netto, so stehen den getrennt von ihm lebenden Kindern 405 bis 623 Euro zu.
dpa
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