In Berlin tragen Polizisten ein Namens oder Nummernschild, im Rest von Deutschland nicht.
(Foto: picture alliance / dpa)
Donnerstag, 11. August 2011
Koalition lehnt Kennzeichnung ab: Bundespolizisten weiter anonym
Berlin hat es vorgemacht, doch der Bund zieht nicht nach: Außer in der Hauptstadt wird im restlichen Deutschland kein Polizist ein Namensschild an seiner Uniform tragen. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine Anfrage der Grünen, die eine Kennzeichnung im Zusammenhang mit Übergriffen von Polizisten gefordert hatten.Keine Namens- oder Nummernschilder für die über 30.000 Bundespolizisten: Der Bund lehnt eine individuelle Kennzeichnungspflicht - wie sie gerade für Berliner Polizisten eingeführt wird - für seine Beamten ab. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen teilte die Bundesregierung mit, auch ohne Kennzeichnung genieße die Bundespolizei "in breiten Teilen der Bevölkerung großes Vertrauen".
Die ersten Berliner Polizisten tragen seit Kurzem ein Schild mit Namen oder Nummer an der Uniform. Ende Juli begann die Auslieferung von insgesamt 52.000 Kennzeichen für 13.000 Beamte. Berlin hatte nach jahrelangem Streit als erstes Bundesland - gegen den Widerstand der Gewerkschaften und vieler Polizisten - eine Kennzeichnungspflicht für die Beamten eingeführt. Sie können zwischen ihrem Namen und einer fünfstelligen Dienstnummer wählen.
Polizisten müssen sich ausweisen
Die Bundesregierung weist daraufhin, um eine Identifizierbarkeit von Bundespolizisten im Einsatz zu ermöglichen, müssten diese bereits auf Nachfrage Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle nennen. In Gefahrensituationen könne sich der Polizeibeamte auf die Mitteilung der Dienstausweisnummer beschränken. Darüber hinaus sei eine Identifizierung "über die taktische Kennzeichnung, polizeiliche Videoauswertung oder durch eine interne Zeugenbefragung möglich".
Mehrere Abgeordnete der Grünen-Bundestagsfraktion hatten sich an den Bund mit der Forderung gewandt, eine mögliche Kennzeichnung auch von Bundespolizisten zu prüfen. "Gewalttätige Übergriffe der Polizei wie jüngst etwa in Stuttgart sowie die immer wieder auftretenden Schwierigkeiten, Straftaten in den Reihen der Polizei aufzuklären, geben Anlass zur Sorge", schrieben die Grünen. 2009 seien bundesweit gegen Polizisten 2955 Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten, Gewaltausübung, Zwang und Missbrauch eingeleitet worden.
Kein Defizit in der Verfolgung von Dienstvergehen
Die Regierung erwiderte nun, sie sehe kein Defizit bei der Verfolgung von Dienstvergehen. Eine individuelle Kennzeichnung sei daher nicht nötig. Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, "dass Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte der Bundespolizei nicht aufgeklärt werden konnten, weil es an einer individuellen Kennzeichnung fehlte".
Auch habe der Staat eine Fürsorgepflicht für seine Beamten. Polizisten würden bei Großeinsätzen permanent von Medien beobachtet. Fotos und Videos stünden dann im Internet für quasi unbegrenzte Zeit. "Würde der Name mit dem Bild des Polizeibeamten in Verbindung gebracht und somit öffentlich bekannt, könnten Polizeibeamtinnen und -beamte oder ihre Familien Belästigungen oder gar Angriffen ausgesetzt werden." Zudem würden Polizisten zunehmend selbst Opfer von Gewalt. "Neben der Häufigkeit steigt auch die Schwere der Angriffe."
dpa
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