Quer durchs Strafgesetzbuch Neonazis - eine Gefahr für alle
26.03.2013, 12:13 Uhr
(Foto: REUTERS)
Die Straftaten der Neonazis sind bei Weitem nicht nur politisch motiviert. Nach einer Statistik aus Nordrhein-Westfalen ziehen sich die Straftaten der Rechtsextremen durch das gesamte Strafgesetzbuch. Damit sind Neonazis noch gefährlicher als bislang bekannt.
Neonazis haben einer aktuellen NRW-Statistik zufolge eine hohe kriminelle Energie. Auf nahezu jedes bekannt gewordene politisch motivierte Gewaltdelikt von Rechtsextremen kommen zwei weitere Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität. Das teilte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) in Düsseldorf mit. Rechtsextreme Straftäter seien demnach noch gefährlicher, als es allein die Zahl der politisch motivierten Taten erkennen lasse.
Seit Anfang 2012 werden in Nordrhein-Westfalen nicht nur die politisch motivierten, sondern alle Straftaten von Rechtsextremisten gesondert ausgewiesen. Eine entsprechende Verbesserung bei der Erfassung der Straftaten hatte Jäger im Zuge eines Acht-Punkte-Programms gegen Rechtsextremismus angeordnet.
Laut der nun vorliegenden Statistik wies die NRW-Polizei im Jahr 2012 insgesamt 556 Rechtsextremisten 1387 Straftaten der Allgemeinkriminalität nach - darunter waren ein Tötungsdelikt, 275 Körperverletzungen sowie 310 Diebstähle und Einbrüche. Zusätzlich zu 31 bekannt gewordenen politisch motivierten Bedrohungen und Nötigungen begingen Rechtsextremisten 107 Bedrohungen und Nötigungen, die nicht politisch motiviert waren. "Das zeigt, dass Rechtsextremisten eine Gefahr für unsere gesamte Gesellschaft sind", warnte Jäger.
Quer durchs Strafgesetzbuch
Die Straftaten der Rechtsextremen ziehen sich der NRW-Kriminalstatistik zufolge durch das ganze Strafgesetzbuch: Erschleichen von Leistungen, Beleidigungen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigungen, Nötigungen, Diebstahl, Betrug, Körperverletzungen und Bedrohungen sowie Raub- und Sexualdelikte. Zu den politisch motivierten Taten von Neonazis zählen vor allem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.
Quelle: ntv.de, AFP