Kinderschützer wollen Moratorium Petition kritisiert Beschneidungen
20.07.2012, 16:05 Uhr
Kinderschützer sehen in der Beschneidung auch eine Körperverletzung. Sie wollen fordern zunächst kein Verbot, wollen aber eine breite Debatte, bevor ein Gesetz erlassen wird.
(Foto: dpa)
Nur einen Tag nach dem Bundestags-Votum für eine klare Legalisierung von Beschneidungen protestieren mehrere Kinderschutzverbände gegen die Entscheidung. Ihnen geht alles zu schnell – sie wollen einen runden Tisch, der zwei Jahre lang debattieren darf, bevor ein Gesetz erlassen wird.
Nach dem Bundestagsvotum für eine Legalisierung von machen jetzt die Gegner dieser religiösen Tradition mobil. Mehrere Kinderschutzverbände kündigen eine Petition an. Die Kritiker wollen die Gesetzespläne für zwei Jahre auf Eis legen, weil sie das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Am Vortag hatte sich der Bundestag mit großer Mehrheit , dass fachgerechte Beschneidungen von Jungen grundsätzlich zulässig sind. Bis zum Herbst soll die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Verbände wie die , der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern hingegen ein zweijähriges Moratorium. In diesem Zeitraum soll ein Runder Tisch über das Thema diskutieren, bevor gesetzliche Schritte eingeleitet werden. In ihrer gemeinsamen Petition warnen die Initiatoren vor einem "gravierenden und irreparablen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes", der in zehn Prozent der Fälle zu Komplikationen führe.
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth befürwortet hingegen eine schnelle Legalisierung der Beschneidungen: "Ein Beschneidungsverbot würde die lange kulturelle und religiöse Tradition jüdischen und muslimischen Lebens missachten und ausgrenzen." Eine Sprecherin des Justizministeriums bekräftigte das Ziel, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wegen der großen Unsicherheit bei den Betroffenen könne eine Regelung "nicht auf die lange Bank geschoben werden".
Die Debatte war ins Rollen gekommen, weil das hatte, dass Beschneidungen als Körperverletzung strafbar seien.
Quelle: ntv.de, che/dpa