Politik

Bei Hartz-IV-BetrugsverdachtRasterfahndung

11.11.2005, 07:22 Uhr

Die Bundesagentur für Arbeit wird künftig mit einer elektronischen Rasterfahndung nach Betrügern forschen, die unberechtigt das neue Arbeitslosengeld II beziehen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird künftig mit einer elektronischen Rasterfahndung nach Betrügern forschen, die unberechtigt das neue Arbeitslosengeld II beziehen. Wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" vorab berichtete, sind Ergebnisse eines ersten Abgleichs von rund fünf Millionen Datensätzen der Bundesagentur mit Daten des Verbandes der Rentenversicherungsträger für Dezember zu erwarten. Solche Abgleiche sollen künftig in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden.

Die Rasterfahndung gehöre zu den Sofortmaßnahmen, mit denen die angehende große Koalition die Kostenexplosion bei den Leistungen nach der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" in den Griff bekommen wolle, schrieb das Blatt. Mit dem Abgleich solle geprüft werden, ob der Arbeitslosengeld-II-Empfänger noch eine gesetzliche Rente bezieht, trotz gemeldeter Arbeitslosigkeit an anderer Stelle versicherungspflichtig beschäftigt ist oder Zinseinkünfte erzielt.

Die Experten der großen Koalition wollten darüber hinaus noch in diesem Jahr die Rechtsgrundlage für weitere Computerabfragen schaffen, schrieb die Zeitung weiter. Dabei solle ermittelt werden, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II im Ausland verschwiegene Konten und Depots unterhalten. In den Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei wolle die neue Bundesregierung zudem auf ein zweiseitiges Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei drängen.

Danach sollen Angaben über das in der Türkei vorhandene Vermögen von in Deutschland lebenden türkischen "Hartz IV"-Empfängern dem Bundesamt für Finanzen übermittelt werden. Zur systematischen Kontrolle des rechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld II sollten auch telefonische Befragungen beitragen.

BA dämpft Erwartungen der Großkoalitionäre

Unterdessen hat die BA Erwartungen der künftigen Koalition gedämpft, aus eigener Kraft eine deutliche Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung vornehmen zu können. Offenbar sieht sich die BA nicht in der Lage, wie von der neuen Koalition gewünscht, die Hälfte der geplanten Beitragssenkung von zwei Prozentpunkten zu erbringen. Ohne wesentliche Einschnitte bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik wäre nur ein halber Prozentpunkt möglich, sagte der stellvertretende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrates, Peter Clever, der "Berliner Zeitung".

Nach den Vorstellungen von Union und SPD soll die Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung von gegenwärtig 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent gesenkt werden. Unions-Fraktionsvize Ronald Pofalla hatte erklärt, dass ein Prozentpunkt der geplanten Senkung durch Einsparungen bei der Bundesanstalt erwirtschaftet werden soll. Clever, der zugleich Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist, schloss allerdings eine derartig kräftige Senkung aus. "Einen vollen Prozentpunkt kann die Bundesagentur auch bis 2007 nicht erbringen. Sonst müsste die aktive Arbeitsmarktpolitik praktisch auf Null gefahren werden", sagte Clever. Dies halte er nicht für sinnvoll.