Freitag, 23. Mai 2008
Origineller Vorschlag des RCDS: Rentner-Wahlrecht einschränken
Der Vorsitzende des CDU-nahen Studentenverbands RCDS, Gottfried Ludewig, will die Stimmrechte von Rentnern und Arbeitslosen bei Bundestags- und Landtagswahlen einschränken. Er habe ein Thesenpapier an sämtliche Vereinigungen der CDU geschickt, bestätigte Ludewig.
Doppeltes Stimmrecht
In dem Papier mit dem Titel "Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger" heißt es: "Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein." Allein mit "Hartz IV-Beziehern und Rentnern" könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren.
Der 25-jährige Ludewig, der auch CDU-Mitglied ist, sagte, er habe mit dem Papier eine Diskussion darüber in Gang setzen wollen, wie die Leistungsträger zu stärken seien. Mit seiner E-Mail an die CDU-Vereinigungen wolle er darauf aufmerksam machen, dass das, was umverteilt werden könne, zuerst erarbeitet werden müsse. Ludewig räumte zugleich ein: "Dass das Bundesverfassungsgericht ein doppeltes Wahlrecht vermutlich nicht zulassen würde, ist eine andere Frage."
FDP ist empört
Die FDP wies den Vorstoß Ludewigs empört zurück. "Jede Stimme zählt gleich viel. Es gibt keine Wähler erster und zweiter Klasse", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, in Berlin. "Es ist ärgerlich, dass ausgerechnet der Vorsitzende eines Studentenverbandes offenbar nicht mit unserem Grundgesetz vertraut ist."
Die Vorschläge des RCDS seien "ein Schlag ins Gesicht der Rentner unseres Landes und verhöhnen Menschen, die nach Arbeit suchen." Zwar teile die FDP die Sorge, dass dieses Land politisch nach links rutscht. "Entmündigung der Wähler ist aber die falsche Antwort", erklärte van Essen.
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