Dienstag, 14. Juli 2009
Todesstrafe: Sunniten im Iran gehenkt
Im Iran sind 13 Mitglieder einer Sunniten-Gruppe gehenkt worden. Wie die Justizverwaltung der Provinz Sistan-Balutschistan mitteilte, wurden die Todesurteile im Gefängnis von Sahedan vollstreckt. Die iranische Justiz verurteilte zudem einen prominenten Sänger wegen einer Koranvers-Vertonung zu fünf Jahren Haft.
Die Gehenkten hätten als Mitglieder der Dschundallah-Gruppe einer "terroristischen" Vereinigung angehört, erklärte der Chef der Justizverwaltung in Sistan-Balutschistan, Ebrahim Hamidi. Die Hinrichtung eines 14. Mitglieds der Gruppe wurde demnach auf "die kommenden Tage" verschoben, hierbei soll es sich um den Bruder des Dschundallah-Anführers handeln. Die iranischen Behörden werfen der Dschundallah-Gruppe vor, in den vergangenen Jahren mehrere Anschläge verübt zu haben, unter anderem einen Selbstmordanschlag am 28. Mai, bei dem in der schiitischen Moschee von Sahedan 25 Menschen starben.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte die iranischen Behörden am Montag aufgefordert, die bereits angekündigten Hinrichtungen nicht zu vollstrecken. Rund 90 Prozent der iranischen Bevölkerung sind Schiiten. In der Provinz Sistan-Balutschistan im Dreiländereck mit Pakistan und Afghanistan lebt jedoch eine starke sunnitische Minderheit. Die Provinz gilt als die unsicherste des Landes - zum einen, weil hier zahlreiche Aufständische am Werk sind, zum anderen wegen Drogenschmuggels. Seit Jahresbeginn wurden im Iran mindestens 177 Menschen hingerichtet.
Haftstrafe für prominenten Musiker
Der Sänger Mohsen Namdschu wurde bereits Anfang Juni wegen seiner Darbietung von Koranversen in Abwesenheit zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, wie die reformorientierte Zeitung "Etemad Melli" berichtete. Das Urteil fiel demnach bereits am 9. Juni. Grund sei, dass Namdschu Heiligtümer verunglimpft, den Koran veralbert und das heilige Buch der Muslime entehrt habe, zitierte das Blatt den Koran-Experten und Kläger Abbas Salimi Namin. Die Nachrichtenagentur Fars zitierte einen mit dem Fall vertrauten Richter, wonach Namdschu wegen seiner "unkonventionellen Vertonung des Koran" verurteilt wurde. Das Stück wurde demnach vor vier Jahren im privaten Rahmen aufgezeichnet.
Namdschu lebt derzeit in Wien. Bereits im vergangenen September hatte sich der Künstler in einem Schreiben an seine Mutter, die muslimische Geistlichkeit und das iranische Volk für die Tonaufnahme entschuldigt. Er erklärte, er habe diese nie veröffentlichen wollen. Der iranischen Nachrichtenagentur IKNA zufolge sieht sich Namdschu als Opfer einer "nicht genehmigten Veröffentlichung" des Stücks im Internet. Die Urheber der Veröffentlichung wolle er verklagen. Namdschus Bruder Hamid kündigte an, die Familie des Musikers werde Berufung gegen die Haftstrafe einlegen.
Namdschu hatte auch aus Solidarität mit den Demonstranten gesungen, die gegen die umstrittene Wiederwahl des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad am 12. Juni protestierten. Der Sänger verschmilzt in seinen Stücken traditionelle iranische Musik mit Pop und Jazz.
AFP
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