Politik

Kinderpornos privat genutzt Tauss schuldig gesprochen

Das Landgericht Karlsruhe verurteilt den Ex-SPD-Politiker Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der frühere Abgeordnete "wusste, dass das, was er tat, verboten war und dass für ihn keine Ausnahme galt". Tauss kündigt Revision an.

Jörg Tauss

Jörg Tauss

(Foto: Reuters)

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der 56-Jährige habe sich das kinderpornografische Material aus privatem Interesse beschafft, warf ihm das Karlsruher Landgericht vor.

Tauss hat den Besitz des Pornomaterials nie bestritten, hatte aber stets erklärt, er habe das Material aus rein dienstlichem Interesse beschafft. Die Bilder und Videos waren vor einem Jahr in der Berliner Wohnung von Tauss gefunden worden. Der ehemalige medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und sein Anwalt Jan Mönikes kündigten an, in Revision zu gehen.

Vorsitzender Richter Udo Scholl

Vorsitzender Richter Udo Scholl

(Foto: dpa)

Die Strafkammer folgte mit dem Strafmaß weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sah aber von einer ebenfalls geforderten Geldstrafe ab. "Die Gesamtschau ergibt, dass Tauss nicht aus politischen Gründen und der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats, sondern aus privaten Gründen in der Kinderpornoszene virtuell unterwegs war", sagte der Vorsitzende Richter Udo Scholl. Im Urteil werden Tauss, der inzwischen Mitglied der Piratenpartei ist, rund 100 Einzelfälle vorgeworfen.

"So unbedarft ist der Angeklagte nicht"

Der Richter betonte, Tauss habe sich als Abgeordneter nicht auf eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung berufen können - auch nicht, weil er ein Experte für Internetthemen und Kriminalität im Netz gewesen sei. Es gehöre nicht zu den beruflichen Pflichten von Parlamentariern, Vertriebswege von Kinderpornografie zu recherchieren. "Es gelten die gleichen Befugnisse für alle Abgeordneten. Diese Statusgleichheit verbietet Sonderrechte für einzelne Abgeordnete", sagte Scholl. "Der Angeklagte wusste, dass das, was er tat, verboten war und dass für ihn keine Ausnahme galt."

Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig

Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig

(Foto: dpa)

Daher gehe das Gericht davon aus, dass Tauss aus privatem Interesse in der Kinderpornoszene unterwegs war. "So unbedarft ist der Angeklagte nämlich nicht", sagte Scholl. Den Vorwurf von Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig, Tauss habe sich das Pornomaterial verschafft, um sich "sexuell zu erregen", wies der Vorsitzende Richter zurück. Dafür gebe es keinen Beleg. Tauss habe sich die Bilder nicht unbedingt aus sexuellem Interesse verschafft, so Scholl. "Denkbar ist, dass er sich schlicht aus Neugierde in der Kinderpornoszene bewegte."

Tauss durch das Verfahren schon bestraft

Tauss hatte stets argumentiert, er habe beweisen wollen, dass sich die Kinderpornoszene mittlerweile eher über das Handy als über das Internet austausche. Seine Verteidiger hatten daher Freispruch gefordert.

"Sein Handeln war in jeder Hinsicht völlig ungeeignet, das Rechercheziel zu erfüllen", hielt ihm jedoch der Richter vor. Und selbst wenn es geeignet gewesen wäre, hätte er nicht so lange weitermachen müssen, sagte Scholl. Es geht um einen Tatzeitraum von fast zwei Jahren zwischen 2007 und 2009. Diese lange Spanne spreche gegen den früheren SPD-Mann, genauso wie die Vielzahl und der erhebliche Umfang seiner Kontakte. Zugute müsse man ihm halten, dass er von Anfang an das objektive Geschehen zugegeben, und damit dem Gericht erspart habe, alle Dateien begutachten zu müssen.

Von einer härteren Strafe, einer Bewährungs- oder Geldauflage sah das Gericht ab. Tauss sei bereits durch das Verfahren selbst "bestraft" und habe seine Reputation verloren.

Tauss geht in Revision und fährt Fahrrad

Jörg Tauss und sein Anwalt Jan Mönikes wollen das Urteil anfechten.

Jörg Tauss und sein Anwalt Jan Mönikes wollen das Urteil anfechten.

(Foto: dpa)

Taus, der der Urteilsverkündung ruhig und gefasst folgte, sagte: "Dies ist ein Urteil, mit dem ich nicht leben kann und nicht leben mag." Er habe sich einen Freispruch erhofft und werde nun in Revision gehen. Auf die Frage, was er als nächstes machen werde, sagte Tauss: "Ich fahr' Fahrrad 'ne Woche lang."

Piratenpartei will abwarten

Die Piratenpartei will ihr prominentestes Mitglied Tauss trotz seiner Bewährungsstrafe vorerst nicht aus ihren Reihen ausschließen. "Wir werden abwarten und keine Konsequenzen ziehen, bevor das Urteil rechtskräftig ist", sagte Parteisprecher Simon Lange in Berlin. Tauss hatte sich nach seinem Austritt aus der SPD im Juni 2009 der noch jungen Piratenpartei angeschlossen. Sie setzt sich vor allem gegen Zensur im Internet ein, und fordert einen transparenten Staat, freie Bildung, mehr Bürgerrechte und Datenschutz.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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