Gewissensprüfung abgeschafftVerweigerung wird einfacher
Kriegsdienstverweigerer haben es künftig leichter. Das Vorsprechen vor Ausschüssen und Kammern des Bundesamtes für den Zivildienst, die Gewissensprüfung, entfällt künftig.
Kriegsdienstverweigerer haben es künftig leichter. Das Vorsprechen vor Ausschüssen und Kammern des Bundesamtes für den Zivildienst, die Gewissensprüfung, entfällt künftig. Die Entscheidung wird dann fast ausnahmslos nach dem schriftlichen Antrag gefällt.
Neu ist zudem, dass an Verweigerungs-Anträge von Zeit- und Berufssoldaten künftig die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an Anträge von Wehrpflichtigen, die erst einberufen werden sollen. Auch künftig soll ein KDV-Antrag beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden, das ihn direkt an das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) zur Entscheidung weiterleitet. Neben einer ausführlichen persönlichen Schilderung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung soll nur noch ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden. Das heute noch erforderliche polizeiliche Führungszeugnis entfällt künftig. Sollte das BAZ ein solches Zeugnis für erforderlich halten, fordert es dies auf eigene Kosten beim Bundeszentralregister an. Anträgen von aktiven Soldatinnen und Soldaten werden die Personalakte und eine Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten beigefügt.
Mit der Vereinfachung des Verfahrens zur Kriegsdienstverweigerung (KDV) will der Bund Geld sparen und den Betroffenen die Antragstellung erleichtern. Die entsprechende Neuregelung des Verfahrens wurde am Freitag vom Bundesrat gebilligt
Zwei Millionen Euro gespart
Bei Zweifeln an der Begründung muss das BAZ Gelegenheit zur ergänzenden schriftlichen Begründung oder Beweisführung geben oder zu einer mündlichen Anhörung laden. Ohne persönliche Anhörung muss der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt werden, wenn er vollständig ist und keine Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben aufkommen. Gegen einen ablehnenden Bescheid gibt es ein Widerspruchsverfahren. Anschließend steht der Rechtsweg offen.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums bedeuten die Neuregelungen im Wehretat Einsparungen von jährlich mehr als zwei Millionen Euro. Zudem spare man durch den Wegfall von Beisitzerstellen für Ausschüsse und Kammern weitere Ausgaben in Millionenhöhe. Drei Jahre nach In-Kraft-Treten soll überprüft werden, ob sich die neuen Regelungen bewährt haben.