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Kommentare

Die Schuldfrage bleibt Oberst Klein in jedem Fall zu stellen, ob mit oder ohne Krieg.
(Foto: AP)

Freitag, 06. November 2009

Kommentar: Deutschland ist im Krieg

von Till Schwarze

Die Verlogenheit der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik muss endlich ein Ende finden. Das beweist die Debatte um die Schuldfrage von Oberst Georg Klein und den von ihm befohlenen Luftangriff: Weil Politiker bislang nicht bereit sind, den Krieg in Afghanistan beim Namen zu nennen, werden die deutsche Bevölkerung und – viel schlimmer noch – die deutschen Soldaten im Unklaren über die Lage dort gelassen. Und einmal mehr zeichnet es sich ab, dass eine von der Politik verursachte Unsicherheit von der Justiz ausgeräumt werden muss.

Natürlich ist im Fall des Luftangriffs auf die beiden Tanklastzüge auch die persönliche Schuldfrage des Obersts zu stellen. Hat Klein die Verhältnismäßigkeit der ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend abgewogen? Hätte er zivile Opfer vermeiden können? Sollte es etwa stimmen, dass die Piloten vor der Bombardierung eine Warnung abgeben wollten, es aber nicht durften, müsste sich Oberst Klein mehr als nur unangenehme Fragen gefallen lassen.

Jenseits persönlicher Schuld

Doch hinter der persönlichen Schuldfrage steht die grundsätzlich viel gewichtigere völkerrechtliche Frage, um was für einen Einsatz es sich in Afghanistan eigentlich handelt. Eine Frage, deren Antwort auch für die Verteidigung von Oberst Klein eine große Rolle spielt: Handelte er, wie die ganze Bundeswehr, am Hindukusch in einem bewaffneten Konflikt – also Krieg? Oder ist es ein "Stabilisierungseinsatz", wie der ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung es so radebrechend bezeichnete?

Traut er sich? Guttenberg könnte als neuer Verteidigungsminister endlich für Klarheit sorgen.
(Foto: dpa)

Dass diese Frage wirklich geklärt werden muss und nicht nur eine von den Medien angeheizte Debatte ist, zeigt die Entscheidung der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft: Die Behörde ist zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um einen "bewaffneten Konflikt" handelt. Stimmt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dieser Einschätzung zu und bewertet das Verhalten Obersts Klein nach dem Völkerstrafrecht, steht fest: Deutschland befindet sich im Krieg. Mit allen juristischen Konsequenzen.

Damit könnte eine Ehrlichkeit in die deutsche Afghanistan-Politik einziehen, die der Debatte in der Öffentlichkeit und den Soldaten im Einsatz hilft. Wer sich noch immer einbildet, die Bundeswehr sei eine Truppe Brücken bauender Entwicklungshelfer, die zufällig eine Waffe über der Schulter tragen, sollte aufwachen: In Afghanistan herrscht Krieg, die Bundeswehr ist zur gewaltsamen Verteidigung da, und wo Schüsse fallen, gibt es auch Opfer. Leider, auch zivile. Deswegen ist Krieg so schrecklich, deshalb muss er die größte anzunehmende Ausnahme sein.

Deutsches Völkerstrafgesetzbuch

Für die deutschen Soldaten würde sich mit dieser Klarstellung die Arbeitsgrundlage ändern. In einem bewaffneten Konflikt, der nach Völkerrecht zu beurteilen ist, gelten andere Regeln. Militärische und humanitäre. Das betrifft auch ganz persönlich das Verhalten von Oberst Klein. Handelte er als Soldat in einem Krieg, kann er in einem möglichen Verfahren ganz anders argumentieren, als wenn es "normales" Strafrecht wäre. Denn so hart es klingt: In einem bewaffneten Konflikt können nach deutschem Völkerstrafgesetz auch tote Zivilisten in Kauf genommen werden, wenn sie einem militärischen Ziel zum Opfer fallen und sich darauf ein "konkreter und unmittelbarer Vorteil" ergibt.

Jeder Mensch, der unschuldig getötet wird, ist und bleibt trotzdem ein Opfer zu viel, wie auch der neue Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg es betont. Er gibt zugleich ein bisschen Anlass zur Hoffnung, dass er mit der verklärenden Argumentation seines Vorgängers aufräumen wird. Zum einen, weil er beim Luftschlag von einem militärisch angemessenen Mittel spricht. Zum anderen räumt Guttenberg zumindest ein, dass es in Afghanistan "kriegsähnliche Zustände" gibt. Er sollte jetzt den Mut haben, das Kind beim Namen zu nennen und die daraus resultierenden Konsequenzen zu tragen. Das nennt man politische Verantwortung.

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Dieter Brandt sagt:
06.11.09 17:58

Interessant: da könnte also die Bundesanwaltschaft entscheiden, ob sich Deutschland im Krieg befindet. Leider hat der Autor vergessen zu erwähnen, dass sie auch mit Nein entscheiden könnte. Dann bleibt es so wie es ist oder was? Meiner Meinung nach sollte man eins aber nicht tun: Jetzt überstürzt raus aus Afghanistan!!!


Dr. Thomas Mondl sagt:
08.11.09 18:19

Toten Soldaten und deren Familien wird immer egal sein, welche Ansicht Juristen nach Wochen über die juristische Einordnung der Todeskugel, der Todesautobombe oder der Todesmine im Rahmen der tödlichen bewaffneten Konflikte, in die NATO-Friedenstruppen involviert werden, haben werden.

Der Kommandant im Felde, der sich nur entscheiden kann, ob er wegen überzogenem Waffeneinsatz oder unterlassener Unterstützung der Toten angeklagt wird, hat für seine Entscheidung oft nur Minuten Zeit.

So lange die "Freiheitskämpfer" aller Länder wissen, dass sie ihre Ziele skrupellos verfolgen können, weil auf die Kommandanten der Friedenstruppen die jeweilige heimische Strafjustiz wartet und sie im entscheidenden Augenblick zögerlich macht, werden sie immer im Vorteil sein und Opfer an Opfer in den Reihen der Friedenstruppen reihen können.

Das ist kein Apell zum "totalen Krieg im Friedenseinsatz" sondern nur die Skizzierung in welchem Dilemma die NATO-Truppen innerhalb ihrer Friedensmissionen stehen, so lange die jeweils politischen Verantwortlichen im Rahmen einer Güterabwägung nicht "im Zweifel" für "ihre Soladten" entscheiden und die Notwehr auch im Sinne einer "notwendigen Prävention / Abschreckung / Vorbeugung" zulassen.

Dass solch eine Entscheidung selbst wiederum zu Zweifeln Anlaß gibt (Stichwort: Notwehrüberschreitung), ist in bewaffneten Auseinandersetzungen wie in jenen im Rahmen der NATO-Friedensmissionen wiederum Luxus unserer entwickelten Gesellschaft.

Ich will diesen Luxus nie missen, aber ich will auch kein Vater sein, dessen Sohn wegen Zweifeln und Ängsten seiner Kommandanten vor Strafgerichten, "im Zweifel gefallen ist". Egal, ob völkerrechtlicher Krieg, "bewaffneter Streit" oder "gepanzerte Friedensmission".

Welche Zweifel hatte der Schütze, der Bombenleger, der Selbstmordattentäter auf der anderen Seite?

Thomas Mondl,
Wien, Österreich
Jurist & Offizier dRes


F. Bepperling sagt:
08.11.09 18:19

Ich glaube, ganz so einfach ist es nicht. Einem Krieg, geht eine Kriegserklärung voraus. Diese wird gegenüber einem Volk oder Staat ausgesprochen. Nach meiner Einschätzung befindet sich Deutschland nicht im Krieg gegen den Staat Afghanistan, noch gegen das afghanische Volk. Kriege ohne Kriegserklärung wie der Golfkrieg, sind völkerrechtlich auch nicht sauber. Das könnte der Grund sein, warum wir von kriegerischen Handlungen, bewaffneter Aufbauhilfe etc. sprechen.


Szerator sagt:
08.11.09 18:19

Hut ab - endlich mal ein Verteidigungsminister, der die Wahrheit beim Namen nennt und sich vor seine Soldaten stellt - das haben die verdient!


Bobby sagt:
08.11.09 18:20

Oberst Klein wurde beim Stabsoffizierslehrgang offensichtlich das Rückrat nicht entnommen sondern er hat, sicherlich nach sorgfälltiger Prüfung, einen Einsatzbefehl erteilt. Entscheidungen überhaupt und dann in diser Art zu treffen ist, leider beim Militär, eher nicht üblich. Entscheidungen könnten ja der Karriere schaden. Um so erfreulicher, dass der neue Verteidigungsminister, sich hinter den Soldaten stellt.


Hans-Dieter Gratz sagt:
08.11.09 18:20

Es wurde höchste Zeit das sich die Politik vor unsere Bundeswehr stellt. In Afghanistan ist nunmal KRIEG! Es sind unsere Jungs die dort (mit anderen) ihr Leben riskieren. Wenn ich dann höre was einige Politiker von sich geben über den Zwischenfall und fordern Oberst Klein zur Rechenschaft zu ziehen läuft mir die Galle über.
Die Herren sitzen ja bequehm in ihren Sesseln weit weg vom Schuss.


R.Müller sagt:
08.11.09 18:20

Ich finde es unverschämt wie man hier mit Soldaten umgeht, die Ihr Leben für den Frieden einsätzen. Wenn Taliban Zivilisten töten da schreit die Oposition nicht. Das ist wohl normal und angemessen!? Selbstverständlich befinden sich unsere Soldaten im Krieg. Sollen sich unsere Soldaten sich erst die Ausweise von Gegnern zeigen lassen, bis sie das Feuer erwidern?


Walter Doerler sagt:
08.11.09 18:20

Lasst endlich unsere Soldaten ihren Job tun.Ein Staatsanwalt sollte nicht über Sinn und Zweck militärischer Operationen befinden.


steinberg sagt:
08.11.09 18:21

die verantwontliche für die ganze politik werden mit zapfenstreif verabschiedet, und die veranwontliche für das leben seine jungs kommen unter gericht.
wir stecken in solchen sumpf, sodass jeder mit blossen händen uns vernichten kann.


Thilo Hafner sagt:
08.11.09 18:21

Politiker weit weg von der Realität.
Die Bevölkerung, die Soldaten und selbst jetzt die Staatsanwaltschaft in Dresden weiss, es handelt sich um einen Kriegseinsatz.
Nur die zuständigen Politiker nicht!!!
Ich selbst unterstütze diese Einsätze der Bundeswehr im Ausland und bin für eine Aufstockung der Gehälter von Bundeswehrsoldaten, der Berufssoldaten und der Modernisierung der Bundeswehr.
Dennoch ist mir Frieden lieber wie Krieg, aber man kann bei Gewalt und Unrecht nicht immer zusehen.
Im Inland haben wir dazu die Polizei und keiner würde auf die Idee kommen, diese zurück zuziehen.


Nico Jaeschke sagt:
08.11.09 18:21

Es kann doch nicht sein, dass ein Zivilgericht sich in monatelanger Kleinarbeit mit einer Entscheidung auseinandersetzt die in kürzester Zeit zustandegekommen ist... bei der es um Leben und Tot ging! Ein Offizier in solch einer Position kann dann ja nur falsch liegen. Wäre es wirklich zu einem Angriff auf das eigene Lager gekommen wäre es ja erst recht falsch gewesen nicht angegriffen zu haben. In so fern kann ich die Entscheidung von Oberst Klein nur verteidigen...lieber das Leben der eigenen Leute schützen, als das der anderen!


Christoph Bauer sagt:
08.11.09 18:22

Leider muss ich mich in diesem Fall für mein Land schämen. Die Briten oder Franzosen würden wohl nicht in einer so unwürdigen Weise mit ihren Soldaten umgehen die sich im Kampfeinsatz befinden. Vielleicht wird es endlich Zeit für eine echte europäische Armee, dann können wir uns dieses politische Dogma ablegen, dass Deutschland nicht an Krigen teilnehmen darf. Was anderes ist es ja nicht.


Armin Kern sagt:
08.11.09 18:23

Ich fand es langsam an der Zeit, die Dinge bei ihrem richtigen Namen zu nennen. Im Norden Afghanistans kann von einem Stabilisierungseinsatz keine Rede mehr sein - dort herrscht Krieg!
Herr zu Guttenberg hat nur das getan, wozu Herr Jung nicht den Mut aufbrachte - klare Worte finden und sich v o r seine Soldaten stellen.

Mag Oberst Klein eine Fehlentscheidung getroffen haben oder nicht.
Er war der verantwortliche Kommandeur vor Ort und zum Handeln gezwungen.
Sollte man Oberst Klein nun vor Gericht zitieren, wird dies negative Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung eines jeden Truppenführers im Einsatz haben - das darf nicht sein!

Manch Politiker scheint zu glauben, die Bundeswehr könne ihren Auftrag alleine aufgrund ihrer Präsenz erfüllen. Dass es auch Opfer auf beiden Seiten geben kann will man nicht wahrhaben.
Wer das nicht akzeptieren kann oder will, darf die Truppe nicht in Marsch setzen!


Hans-Joachim Förster sagt:
08.11.09 18:24

Überstürzt aus Afghanistan herauszugehen wäre grober Unfung.
Man sollte endlich einmal das Kind beim richtigen Namen nennen, nämlich Krieg. Erfreulicherweise sind beim neuen
Verteidigungsminister ja bereits deutlich erkennbare Ansätze
in dieser Richtung erkennbar.
Es müssen klare Verhältnisse geschaffen werden !!!
Vielleicht brauchen die Politiker erst wieder Meinungsumfragen.


mikele gross sagt:
08.11.09 18:24

unfassbar!!!
was sich hier in Deutschland wegen dieses absolut nachvollziehbaren Angriffs abspielt, ist an Heuchlerei nicht zu toppen! In einer Situation, in der sich die Bundeswehr befindet, kann man doch nicht abwarten, bis die Herren Terroristen die geklauten Tanker als Bombe postwendend der Bundeswehr wieder zurück gibt, um dann rumheulen zu können, wie "gemein" das war. Eine solche Dummheit kann doch niemand ernsthaft fordern... Die Krönung des Ganzen kommt aber noch: jetzt soll vor dem Bundesgericht geklärt werden, ob dieser Angriff (der in meinen Augen eine Verteidigung war) "rechtens" gewesen ist. Wenn das die Amerikaner gemacht hätten, würde kein Hahn danach krähen, ob das ein paar unschuldigen Zivilisten getötet worden sind. Da sich die Taliban nun mal nicht in ausgewiesenen Kasernen aufhalten, sondern gut getarnt in Dörfern tummeln, ist ein sog. Kollateralschaden nicht zu verhindern.
Aber das ist mal wieder typisch deutsch: wir wollen die Terroristen bekämpfen, aber bloss keinen weh tun, wir wollen Sicherheit nachts auf unseren Strassen, aber die Polizei hat immer weniger Rechte und Personalschwund dazu. Es gibt in deutschen Großstädten mittlerweile rechtsfreie Räume, wo Banden bestimmen, was passiert, aber die Politik schaut nur zu. Jeder Landesfürst ruft medienwirksam nach mehr Sicherheit, baut aber gleichzeitig wegen völlig falschem Sparansatz die Stellen bei der Polizei ab.
In unseren Nachbarländern haben sie es kapiert, deren Polizei ist nicht so zimperlich und unterbesetzt wie hier...


Krauskopf sagt:
08.11.09 18:25

Da Problem ist, wir dürfen ja keinen Krieg führen, der §87a Grundgesetz führt aus :
...(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt...... und das schreibt in § 115a
...(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.....

Einen ANGRIFFSKRIEG dürfen wir nicht führen, der VERTEIDIGUNGSFALL ist aber nicht erklärt worden (dann hätten wir übrigens auch nicht wählen dürfen :-)) also was tun wir dort eigentlich ?

Struck hat mal gesagt die Armee verteidigt Deutschland am Hindukusch - ja wenn das so wäre hätte man ja wohl den Verteidigungsfall erklären müssen - mit allen Konsequenzen !!!!!

Krieg ist die bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven - insoweit nehmen wir an einem Krieg teil - das aber wird vom GG untersagt, es sei denn wir hätten die Verteidigungsfall.

Also => raus so schnell wir möglich


Friedhelm Bepperling sagt:
08.11.09 18:25

zu: SPD feuert auf Guttenberg

Die Kritik der Linken und der Sozialdemokraten schadet der Bundeswehr in einem Ausmaß, dass es schon nicht mehr feierlich ist. Anstatt hier zu versuchen, die Lufthoheit über den deutschen Stammtischen zu erobern (hierin ist insbes. Herr Lafontaine unschlagbar), wäre eine vernünftige Grundlage für die kriegsähnlichen Einsätze das mindeste, was die Soldaten im Einsatz verdient haben. Hut ab vor einem Verteidigungsminister, der der Bundeswehr den Rücken stärkt.


Volker sagt:
08.11.09 18:25

natürlich ist in Afghanistan Krieg - und damit ist die Bundeswehr in einem Kriegseinsatz. Die Lügen der Politik sollten endlich aufhören!


Dominik M. sagt:
08.11.09 18:26

In einer Sache gebe ich Dieter Brandt Recht: Ein überstürzter Abzug aus Afghanistan ist momentan keine Option. Allerdings finde ich es richtig von unserem neuen Verteidigungsminister, dass er die Situation der Soldaten so bezeichnet, wie es von ihnen empfunden wird. Zudem brauchen die Soldaten endlich Handlungs- und Rechtssicherheit. Sie erwarten vom Primat der Politik eine klare Linie für ihren Einsatz.