Dienstag, 27. Februar 2007
Volker Jacobs kommentiert: Klars Menschenrecht
Es gehört zu den unveräußerlichen Menschenrechten, auch Unsinn reden zu dürfen. Dieses Recht hat auch Christian Klar. Zudem ist der "antiimperialistische Kampf", dem er sich offenbar unverändert verpflichtet fühlt, sowenig strafbar wie der Aufruf dazu. Allein die Methoden, die er und seine Mittäter der RAF angewendet haben, waren kriminell, nämlich Mord und versuchte Erpressung.
Insofern dürfte man sein wirres Grußwort an die Konferenz, die sich nach Rosa Luxemburg nennt, kopfschüttelnd beiseite legen. Welchen Geistes ein Verein ist, der sich von einem verurteilten Mörder auf diese Weise begrüßen lässt, und ein Theologieprofessor, der dessen Wort verliest, steht auf einem anderen Blatt. Allein die Tatsache, dass der Autor seine Begnadigung begehrt, erfordert doch mehr Aufmerksamkeit.
Für die Entscheidung über eine Hafterleichterung für Christian Klar ist sein antiimperialistisches Grußpamphlet nebensächlich. Diese ist gerechtfertigt, wenn sich der Häftling gut geführt hat, von ihm keine Gefahr ausgeht und die Hafterleichterung dazu beiträgt, dass er sich später in ein Leben in Freiheit einfinden kann. Dafür kann auch nicht verlangt werden, dass Klar endlich den Beitrag offenbart, den er und seine Mittäter zu den Verbrechen der RAF geleistet haben.
Der Täter hat das Recht zu schweigen, und die Strafhaft ist keine Beugehaft. Ein Gnadenerweis aber hat seine Rechtfertigung in der Einsicht des Täters in das Unrecht seiner Tat, in seiner Läuterung. Darauf gibt Klars Grußwort keinen Hinweis, im Gegenteil.
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