Der KommentarNicht nur Populismus
Die Debatte über die Begrenzung von Manager-Gehältern ist populistisch. Aber nicht nur. Sie führt auch hin zu der Frage, was sich gehört – und was sich nicht gehört.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat es vor den Arbeitgebern noch einmal bestätigt, und diese haben es gerne gehört: Eine gesetzliche Obergrenze für Managergehälter wird es nicht geben. Es kann sie nicht geben. Sie stünde im Widerspruch zu einem ganzen Katalog von Grundgesetzartikeln, welche die berufliche und wirtschaftliche Tätigkeit der Bürger vor Eingriffen des Staates schützen, so die Berufs- und die Vertragsfreiheit. Die Überlegungen der SPD-Arbeitsgruppe, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen zu begrenzen, werden auch nicht viel weiter führen als zu einem Wahlkampfthema. Wie will man die gerechtfertigte Höhe der Abfindung von der nicht mehr gerechtfertigten abgrenzen?
Als populistisch darf man eine Debatte bezeichnen, die populäre Stimmungen oder Vorurteile bedient, ohne Wege zur Lösung des Problems zu bieten. Insoweit haben sich viele Beiträge zu dieser Debatte sehr schnell als populistisch erwiesen. Was aber nicht heißt, dass es hier kein Problem gibt. Es liegt auf dem weiten Feld zwischen dem, was gesetzlich erlaubt, und dem, was gesetzlich verboten ist. Einige Manager haben die Maßstäbe verloren, und ihre Aufsichtsgremien haben versagt, weil sie die Maßstablosigkeit abgesegnet haben.
Deshalb ist diese Debatte nicht nur populistisch. Sie ist notwendig, um bei den Verantwortlichen das Bewusstsein zu schärfen oder wieder zu wecken, für das, was sich gehört, und das, was sich nicht mehr gehört. Postchef Zumwinkel hat immerhin eingestanden, dass es ein Fehler war, seine Aktienoptionen zu dem Zeitpunkt verkauft zu haben, zu dem die Postaktie dank des von ihm betriebenen Mindestlohns einen Sprung nach oben machte. In ihm hat sich offenbar geregt, was den meisten Wirtschaftsführern fehlt: politisches Verständnis. Und es geht um Politik, nämlich um die Akzeptanz dieser Wirtschaftsordnung bei denen, die nicht auf millionenschwere Abfindungen hoffen dürfen.